Frage:

Wie lautet die Fatwa über das Aufhängen eines Bildes an der Wand?
(Und) wie lautet die Fatwa über den Besitz von Bildern, mit Menschen darauf?

Antwort:

Es ist nicht erlaubt, ein Bild eines Wesens, welches eine Seele besitzt, aufzuhängen oder zu behalten. Es ist eine Pflicht, solche Bilder zu zerstören. Denn der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte zu 'Ali: "Lasse kein Bild (bestehen), sondern beseitige es." [1]

Es wird in dem Hadith von Jabir ebenfalls festgestellt, dass er (sallAllahu alayhi wa sallam) verbot, Bilder in den Häusern zu haben. [2]

Aus diesem Grund sollten alle Bilder, die als Erinnerung aufgehoben werden, in Stücke gerissen oder verbrannt werden. Bilder allerdings, die zu einem bestimmten Zweck gebraucht werden, wie zur offiziellen Identifizierung usw. dürfen behalten werden.

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Quelle: Fataawa al-Mar´ah - 11. Frage

[1] Berichtet bei Muslim.
[2] Berichtet bei At-Tirmidhi und Ahmad. Scheikh Al Albani (rahimahullah) sagte, er ist sahih.


Frage:

Wie lautet das Urteil für das Aufhängen von Fotos einiger Familienmitglieder und Familienfotos o. a. die zu gesellschaftlichen Anlässen gemacht wurden?

Antwort:

Es ist niemandem erlaubt, das Foto einer Person oder eines beseelten Tieres aufzuhängen, da dies eine Form der Verherrlichung dieses Fotos ist, und wer so etwas tut, der hindert die Engel am Betreten seines Hauses. Was das Fotografieren zu gewissen Anlässen angeht, so ist es bekannt, dass der Fotografierte diese Fotos erwerben muss und die Anschaffung von Fotos ist nur erlaubt, wenn es unbedingt nötig ist, wie z. B. für den Führerschein o. ä.

Scheich Muhammad al-Uthaymin

Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 133.