Frage:
Was ist das Urteil über das Fotografieren mit einem Handy, in Anbetracht dessen, dass einige Leute sagen, dass es nur die Erfassung eines Schattens ist und es darin kein Verbot gibt. Was ist das Urteil diesbezüglich?

Antwort:
Für ihn (d.h. seiner Ansicht nach) gibt es darin kein Verbot, was jedoch die Sunnah und die Beweise angeht, so ist das Fotografieren/Bildermachen {تصْوِير} im Allgemeinen Haram, und der Fotograf/Bildermacher {مُصَوِّر} verflucht. Und er wird an Yaum al-Qiyaahmah die härtesten Strafen erhalten.
Was ist es, dass das Handy von dieser Allgemeinheit (des Urteils) ausschließt? Der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) hat das Bildermachen für haram erklärt, ohne jegliche Ausnahme, (sei es mit) einem Handy, einer Kamera, mit der Hand (Bildhauerei) oder durch Zeichnung – er erklärte es absolut für haram.
Wer ist er also, dass er der Aussage des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) eine Ausnahme hinzufügt, und versucht dem Gesandten Abhilfe zu schaffen?!

Abgesehen davon, haben die Muhaqqiqiin (Gutachter) von den Gelehrten im Falle einer Notwendigkeit eine Ausnahme gesehen; wenn eine Person in der Notwendigkeit ist ein Bild zu machen, so ist es erlaubt, aufgrund der Aussage des Allerhabenen:
{وَقَدْ فَصَّلَ لَكُم مَّا حَرَّمَ عَلَيْكُمْ إِلَّا مَا اضْطُرِرْتُمْ إِلَيْهِ}

„… während Er euch detailliert erklärt hat, was euch verboten ist, außer unter Zwang der Notwendigkeit?“ (Surah Al-An’aam 6:119)

Was das Fotografieren als Hobby, oder als Form der Kunst durch die Verwendung der Kamera, oder von Hand, oder durch ein beliebiges Objekt angeht, so ist es haram und nicht gestattet, außer im Falle der Notwendigkeit. Es gibt nur eine Erlaubnis aufgrund der Notwendigkeit.


Schaykh Salih al-Fauzan, hafidhahullah

Aus der Vortragsreihe des Schaykhes: Tafsir der Surah Al-Hujuraat, eine Surah-Nas; Montag, 15. Schawwal 1427 n.H.