Bilder, welche auf die moderne Art gemacht werden, fallen unter zwei Kategorien:

Die erste Kategorie umfasst Bilder, die keine greifbare Substanz haben (d.h. nur auf eingeschalteten Medien gesehen werden können), wie das der Fall ist mit Videos. Es gibt kein Urteil dazu und sie fallen nicht unter ein Verbot. Denn die Gelehrten, welche Fotos auf Papier (Fotografien) verbieten, erlauben diese Art von Bildern (Videobilder) und sagen, dass daran nichts verkehrt ist.

Dann wurde gefragt, ob es erlaubt ist, Unterrichte in der Moschee zu filmen. Die Ansicht (der Gelehrten) war die, dass es besser ist, dies nicht zu tun, weil es die Betenden stören könnte und weil es sein könnte, dass sie Dinge filmen, die nicht anständig sind usw.

Die zweite Ansicht umfasst fixierte oder stillstehende Bilder auf Papier (Fotos):

Aber die Sache muss weiter diskutiert werden, wenn man diese erlaubten Bilder machen will. Denn sie unterstehen fünf Regeln, die von der Absicht abhängen. Wenn die Absicht haram ist, dann sind die Bilder auch haram. Wenn etwas beabsichtigt wird, dass Waajib ist, dann sind die Bilder auch Waajib.
Manchmal sind Bilder notwendig, besonders Videos; z.B. wenn wir jemanden sehen, während er eine kriminelle Tat ausübt und dabei die Rechte eines anderen verletzt, wie bei einem Versuch, jemanden zu töten und wenn wir dies nicht anders beweisen können außer durch Fotos oder Videos davon, dann wird es zur Pflicht, davon Bilder oder Videos zu machen, besonders, wenn es nicht anders bewiesen werden kann.
Die Mittel hängen also davon ab wie das Urteil am Ende aussieht. Wenn wir Bilder von einer Person machen, um die Identität einer Person zu beweisen, aus Furcht, dass eine andere Person der kriminellen Tat beschuldigt werden könnte, dann ist es erlaubt, es ist sogar notwendig.
Aber wenn wir diese Bilder nur schießen, um uns daran zu erfreuen, dann sind sie zweifellos haraam."


Schaykh Uthaymiin, rahimahullah

Al-Sharh al-Mumti’, 2/197-199


 

Frage:
Wie sieht das Urteil dazu aus, Festlichkeiten, Konferenzen und Seminare zu filmen?

Antwort:
Wenn die Hoffnung besteht, dass Menschen aus dem Film der Feier, dem Seminar oder der islamischen Versammlung einen Vorteil ziehen, wo es den Aufruf zu Allah gibt und wenn daran geglaubt wird, dass dies am besten dazu beiträgt einem guten Zweck zu dienen und dass dieser Film gut sein wird und den Leuten einen Vorteil bringen wird, dann ist nichts damit verkehrt - inschaa‘Allah.


Shaykh ‘Abd al-‘Aziiz ibn Baaz

Fataawa Islamiyyah (4/367)