Frage:

Manchmal stirbt jemand, nachdem er absichtlich Selbstmord begangen hat, zu viele Rauschmittel konsumiert hat, die seinen Tod verursachten, oder während eines Angriffs in Selbstverteidigung. Ist es erlaubt, der Mutter der Person, die aus solchen Gründen stirbt, Beileid zu bekunden? Ich bin mir dabei sehr unsicher.

Antwort:

Es ist erlaubt und sogar Mustahab (wünschenswert), Beileid zu bekunden, selbst wenn der Verstorbene als Sünder durch Selbstmord gestorben ist. Ebenso ist es Mustahab, der Familie einer Person, die im Qisas (gerechte Vergeltung) oder Had (vorgeschriebene Strafe für die Verletzung von Allahs Gesetz) getötet wurde, wie zum Beispiel einem Muhsan (jemand, der durch eine gültige aktuelle oder frühere Ehe vor ungesetzlichem außerehelichem Geschlechtsverkehr geschützt ist), Beileid zu bekunden. Es ist ebenfalls erlaubt, der Familie einer Person, die an Trunkenheit stirbt, Beileid zu bekunden. Es ist auch erlaubt, Allah (Erhaben ist Er) um Vergebung und Barmherzigkeit für ihn und andere Sünder zu bitten. Es ist auch erlaubt, sie vor ihrer Beerdigung zu waschen und für sie Totengebete zu verrichten. Es ist jedoch nicht für den Herrscher oder den Richter, das Totengebet für ihn zu verrichten. Vielmehr sollten einige gewöhnliche Menschen es für ihn als eine Art Strafe für sein schlechtes Verhalten verrichten.

Wenn die Person bei einem gegen sie begangenen Angriff stirbt, ist sie Unrecht erlitten, und Totengebete und Du'a' (Bittgebet) sollten für sie verrichtet werden, wenn sie Muslim ist. Ebenso sollte für denjenigen, der nach der Unterwerfung unter Qisas stirbt, Totengebete und Du'a' verrichtet werden, wenn er als Muslim stirbt, ohne etwas zu begehen, was eine Person zum Apostaten machen würde. Seiner Familie Beileid auszusprechen ist ebenfalls Mustahab. Möge Allah uns Erfolg gewähren!

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fataawa Ibn Baz, Teil 4, Seite 227. Übersetzung: Abu Davut Konyevi