Frage:

Was ist das Urteil über Verschwendung bei Beerdigungen? Die trauernde Familie richtet Essen für diejenigen aus, die ihr Beileid aussprechen. Es gibt auch einige Bräuche, die sich verbreitet haben, wie zum Beispiel eine Zeremonie für Menschen abzuhalten, die am dritten, achten und vierzigsten Tag nach dem Tod erneut ihr Beileid aussprechen kommen.

Antwort:

Dies ist unbegründet; es ist eine Bid`ah (Neuerung im Islam), Munkar (etwas, das vom islamischen Gesetz und von Muslimen mit gesundem Verstand als inakzeptabel oder missbilligt angesehen wird) und eine der Taten der Jahiliyyah (vorislamische Zeit der Unwissenheit). Es ist nicht erlaubt, für die Menschen, die ihr Beileid aussprechen, Essen zu machen, weder am ersten, dritten, vierten, vierzigsten oder an einem anderen Tag nach dem Tod. All dies sind grundlose Bid`ah und Praktiken der Jahiliyyah. Die trauernde Familie sollte vielmehr Allah loben, geduldig sein, Ihm (gepriesen und erhaben ist Er) für Sein Dekret danken und Ihn bitten, ihnen zu helfen, das Leid zu ertragen. Sie sollten kein Essen für die Menschen zubereiten, die kommen, um der Familie ihr Beileid auszusprechen.

Jarir ibn `Abdullah Al-Bajaly (möge Allah mit ihm zufrieden sein), ein edler Gefährte des Propheten, sagte: "Wir betrachteten das Versammeln im Haus der trauernden Familie und das Kochen von Essen nach der Beerdigung als eine Form des Klagens." Überliefert von Imam Ahmad mit einem guten Isnad (Überlieferungskette).

Die Sahabah (Gefährten des Propheten) betrachteten das Klagen als verboten, da der Prophet (Friede sei auf ihm) es verboten hatte. Es ist jedoch erlaubt für Verwandte und Nachbarn, ihnen Mahlzeiten zu schicken, da sie zu sehr in Trauer sind, um ans Kochen zu denken. Als dem Propheten (Friede sei auf ihm) vom Tod von Ja`far ibn Abu Talib (möge Allah mit ihm zufrieden sein) in der Schlacht von Mu'tah in Jordanien berichtet wurde, bat er (Friede sei auf ihm) seine Familie, Ja`fars Familie Essen zu schicken, da "sie damals zu sehr in Trauer waren."

Was die trauernde Familie betrifft, so sollten sie keine Mahlzeiten für andere Menschen zubereiten, weder am ersten, dritten, vierten, zehnten oder an einem anderen Tag.

Es ist nicht verboten, für sich selbst oder ihre Gäste zu kochen. Was verboten ist, ist das Zusammenkommen von Menschen und das Servieren von Mahlzeiten, da dies im Widerspruch zur Sunnah (allem, was vom Propheten berichtet wird) steht.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fataawa Ibn Baz, Teil 4, Seite 120. Übersetzung: Abu Davut Konyevi