Die Mehrheit der heutigen Gelehrten vertreten die Meinung, dass der Niqab pflicht ist.

Siehe: 


Schaikh al-Albani, rahimahullah, vertrat nicht die Meinung, dass es pflicht (fard) sei, sondern mustahab (erwünscht).

Trotz dieser Tatsache, waren seine Frauen und Töchter Niqab-Trägerinnen. Er sagte: "Alle meine Ehefrauen und alle meine Töchter bedecken ihre Gesichter." [Quelle: Silsilat ul-Huda wan-Nuur 779]

Der Scheich (rahimahullah) hat die Empfehlung der Scharia für den Niqab nicht abgelehnt, sondern lediglich, dass die Scharia es ihr nicht verpflichtet. Er erklärte in Ar-Radd Al-Mufhim: "Ich bestreite nicht die Scharia-Gesetzgebung des Niqab." Er sagte auch bezüglich des Hadiths von Asma bint Abi Bakr: "Ich habe viele Male bekräftigt, dass die Bedeckung des Gesichts der Frau besser ist [und ich sage das] im Gegensatz zu denen, die Lügen gegen uns erfunden haben..." (Ar-Radd Al-Mufhim, S. 109-110)

Scheich (rahimahullā) sagte: "Es ist etabliert, dass das Gesicht der Frau keine 'Awrah ist, die verpflichtend bedeckt sein muss. Das war die Ansicht (Madhhab) der Mehrheit der Gelehrten, wie Ibn Rushd in Al-Bidāyah (1/89) festhielt. Dazu gehörten auch die Imame Abu Hanīfah, Mālik, Ash-Schāfi’i und in einer Überlieferung von Ahmad, wie in Al-Majmū’ (3/169) zitiert. Es wurde von At-Tahāwi in Scharhul-Ma’āni (2/9) auch von den beiden Gefährten von Abu Hanifah berichtet. Und diese Ansicht wurde in Al-Muhimmāt, einem der Bücher der Schāfi'iyyah, als korrekt festgestellt, wie Scheich Scharbīni in Al-Iqnā’ (2/110) erwähnte. Diese Position setzt jedoch voraus, dass auf dem Gesicht oder den Händen der Frau nichts von Verschönerung und Schmuck sein sollte, aufgrund der Aussage Allahs: وَلَا يُبْدِينَ زِينَتَهُنَّ "und ihren Schmuck nicht zur Schau stellen" (An-Nūr: 31) - andernfalls sind sie verpflichtet, ihre Verschönerung zu verbergen. Dies gilt insbesondere in der heutigen Zeit, in der Frauen durch die Verschönerung ihres Gesichts (mit Make-up usw.) und ebenso ihrer Hände mit verschiedenen Arten von Schmuck und Farben in Versuchung geführt werden, an deren Verbot kein Muslim - ja, jede Person mit Verstand und einem Sinn für Eifersucht - zweifelt." (Jilbāb Al-Mar’atil-Muslimah, S. 89 von Al-Imām Al-Albāni)

Seine Argumentationspunkte bezüglich seinem Standpunkt über den Niqab lauten wie folgt:

1. Die Auslegung, dass "al-Idnaʾ" (Vers 59, Sura 33) über den Jilbab das „Bedecken des Gesichts“ bedeutet

Diese Fehlinterpretation steht im Gegensatz zur Grundbedeutung des Wortes im Arabischen, welches „näher kommen“ bedeutet, wie es in maßgebenden Wörterbüchern wie „Al-Mufradat“ von dem bekannten Gelehrten, ar-Raġib al-Asbahani (1) erwähnt wird.

Es gibt jedoch genügend Beweise in der Interpretation des führenden Qurʾan-kommentators Ibn ʿAbbas, welcher den Vers mit den Worten erklärte: „Sie sollte den Jilbab nah zu ihrem Gesicht bringen, ohne es zu bedecken“. Es sollte beachtet werden, dass keine der Überlieferungen, die hierfür als Gegenbeweis benutzt werden, authentisch sind.

2. Die Auslegung des Jilbab als „Bekleidung, die das Gesicht bedeckt“

Wie die vorherige Fehlinterpretation, hat auch diese Auslegung keine linguistische Basis. Es ist widersprüchlich zur Auslegung der führenden Gelehrten, der damaligen und heutigen, die den Jilbab als etwas definieren, was Frauen sich über den Kopfschleier (Khimar) wickelten. Sogar Schaikh at-Tuwaijri (2) selbst berichtet von dieser Deutung von Ibn Masʿud und anderen Salaf-Gelehrten.

Al-Barawi (3) erwähnte es als korrekte Auslegung in seinem Tafsir (Band 3, Seite 518): „Es ist die Kleidung, die die Frau über dem Kleid (Dirʿ) und dem Kopfschleier (Khimar) trägt, um sich zu bedecken“.

Ibn Hazm sagte: „Der Jilbab in der arabischen Sprache, in der Allahs Gesandter (sallAllahu alayhi wa sallam) zu uns sprach, ist etwas, was den ganzen Körper bedeckt und nicht nur einen Teil davon.“ (Band 3 S. 217)

Al-Qurṭubi erklärte dies als korrekt in seinem Tafsir und Ibn Kathir sagte: „Es ist der Umhang, der über dem Kopftuch getragen wird.“ (Band 3, Seite 518)

3. Die Behauptung, dass der Khimar den Kopf und das Gesicht bedeckt

In diese Behauptung ist „das Gesicht“ willkürlich zur Bedeutung hinzugefügt worden, um den Vers: „Sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen“ zu ihren Gunsten auszulegen, doch in Wirklichkeit steht das dort nicht.
Das Wort „Khimar“ bedeutet sprachlich nur eine Kopfbedeckung und immer, wenn es im allgemeinen Kontext erwähnt wird, ist eben dies gemeint. Wie z.B. im Hadith über das Streichen (al-mas‘h) über den Khimar und die Aussage des Propheten: „Das Gebet einer Frau wird nach der Pubertät nicht ohne Khimar akzeptiert.“ (Ṣaḥih (Albani), Abu Dawud 546, Ibn Majah 647, Aḥmad 24012)

Dieser Hadith bekräftigt die Ungültigkeit ihrer Fehlinterpretation, da nicht einmal diejenigen, die extreme Ansichten haben – und noch weniger die Gelehrten –den Hadith als Beweis dafür nehmen, dass das Bedecken des Gesichts der Frau im Gebet eine Bedingung für dessen Gültigkeit ist.

Sie benutzen dies nur als Beweis dafür, dass der Kopf bedeckt sein soll. Außerdem bestätigt der Vers (24:60) über die Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben (al-Qawaʿid): „ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder ablegen“ dies noch.
Sie halten fest, dass es für alte Frauen erlaubt ist, vor heiratsfähigen Männern, die Kopfbedeckung zu tragen und ihr Gesicht unbedeckt zu lassen. Einige der angesehenen Gelehrten äußerten dies offen. Schaikh at-Tuwaijri deutete dies an, ohne es tatsächlich auszusprechen.
Nachdem ich die Meinung der frühen und späten Gelehrten überprüft habe, kam ich zum Ergebnis, dass sie den Khimar einstimmig als eine Kopfbedeckung betrachten. Ich habe mehr als zwanzig Namen von Gelehrten erwähnt, unter ihnen einige große Imame und Hadithgelehrte, wie z.B.: Abu l’Walid al-Badri (4), der zusätzlich erklärte, dass „nichts von ihr gesehen werden darf, außer ihrem Gesicht.“

4. Die Behauptung, dass Konsens darüber besteht, dass das Gesicht als „ʿAurah“ betrachtet wird

Schaikh at-Tuwaidjri behauptet, dass die Gelehrten das Gesicht der Frau einstimmig als „ʿAurah“ betrachten und viele, die kein Wissen haben, einschließlich Gelehrte mit Doktortitel, sind dem blind gefolgt. Genau genommen ist es eine falsche Behauptung, die niemand vor ihm aufgestellt hat.

Die Bücher von Hanbali-Gelehrten, aus denen er gelernt hat, ganz zu schweigen von anderen Büchern, enthalten genügend Beweise für diese Unwahrheit. Ich habe viele ihrer Aussagen in „ar-Radd al-Mufḥim“ erwähnt.
Z.B. sagt Ibn Hubairah al-Hanbali (5) in seinem Buch „al-Ifṣaḥ“, dass drei der islamischen Rechtschulen das Gesicht nicht als „ʿAurah“ betrachten und er fügt hinzu: „Dies ist ebenso die überlieferte Meinung von Imam Aḥmad (6).“
Viele Hanbali-Gelehrte, wie Ibn Qudamah (7) und andere, bevorzugten diese Überlieferung in ihren Büchern. Ibn Qudamah erklärt in al-Murni, weshalb er dies bevorzugt: „Die Notwendigkeit erfordert beim Kauf und Verkauf ein unbedecktes Gesicht und unbedeckte Hände zum Geben und Nehmen.“

Unter den ḥanbalitischen Gelehrten ist der großartige Ibn Mufliḥ al-Hanbali (8), über den Ibn al-Qayyim al-Jauziyyah (9) sagt: „Es gibt keinen unter dem Himmelszelt, der sich mit der Rechtsschule von Imam Aḥmad so gut auskennt wie Ibn Mufliḥ.“

Sein Lehrer Ibn Taymiyyah (10) sagte zu ihm: „Du bist nicht Ibn Mufliḥ, du bist Mufliḥ (bedeutet „erfolgreich“; Anm. von uns)!“

Es ist erforderlich für mich, den Lesern Ibn Mufliḥs Aussagen, aufgrund des Wissens und des großen Nutzens darin, zu vermitteln. In ihnen zeigen sich die Unwahrheiten von Schaikh at-Tuwaijris Behauptung und sie sind eine Stütze für die Richtigkeit meiner Meinung in der Streitfrage über das Bedecken des Gesichts.

Ibn Mufliḥ äußerte in seinem wertvollen Werk „al-Adab as-Sarʿiyyah“ (11) – auf welches Schaikh at-Tuwaijri u.a. verweist (das zeigt, dass er sich dessen bewusst ist, aber er versteckt diese entscheidenden Tatsachen absichtlich vor den Lesern, und behauptet das Gegenteil), folgendes: „Ist es richtig, heiratsfähige Frauen auf der Straße zurechtzuweisen/bestrafen, weil sie ihr Gesicht nicht bedecken?
Die Antwort ist abhängig davon, ob es für die Frau obligatorisch ist, ihr Gesicht zu bedecken oder ob es für den Mann obligatorisch ist, seinen Blick zu senken (bzw. von ihr abzuwenden). Es gibt zwei Meinungen zu dieser Frage:

Erstens: Bezüglich des Hadith von Jarir, in welchem er sagte: „Ich fragte den Gesandten Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) über den plötzlichen, versehentlichen Blick und er wies mich an wegzuschauen.“ sagte Al-Qadi ʿIyad (12): „Die Gelehrten (möge Allah mit ihnen allen barmherzig sein) haben gesagt, dass in diesem Hadith ein Beweis steckt, dass es für die Frau nicht obligatorisch ist, ihr Gesicht in der Öffentlichkeit zu bedecken. Stattdessen ist es eine empfohlene Sunna für sie und es ist obligatorisch für den Mann, seinen Blick zu jeder Zeit zu senken, außer es gibt einen legitimen Grund [den Blick nicht zu senken]. Schaikh Mukhyud-Din an-Nawawi erwähnt dasselbe ohne weitere Ergänzung.“

Zweitens: Ibn Mufliḥ erwähnt die Erklärung von Ibn Taymiyyah, auf die at-Tuwaijri sich in seinem Buch verlässt (Seite 170) und täuscht währenddessen Unwissenheit über die Meinung der Mehrheit der Gelehrten vor, nämlich die Aussagen von Al-Qadi ʿIyad und an-Nawawis Zustimmung dazu.

Dann sagte Ibn Mufliḥ: „Ist Zurechtweisung/Bestrafung, basierend auf dieser Aussage also erlaubt? Zurechtweisung/Bestrafung ist nicht erlaubt, wenn es um Fragen geht, bei denen es verschiedene Meinungen gibt; der Meinungsunterschied wurde hier schon erläutert. Was unsere und die Meinung schafiʿitischer Gelehrte angeht, ist es erlaubt, heiratsfähige Frauen ohne Verlangen oder unter verschiedenen Umständen anzuschauen. Daher ist Bestrafung nicht richtig.“

Diese Antwort stimmt genau mit der Äußerung von Imam Aḥmad überein: „Es ist nicht richtig, dass ein Rechtswissenschaftler (Faqih) Menschen dazu zwingt, seiner Ansicht (Madhab) zu folgen, selbst wenn er Recht hätte. Wie ist es dann erst, im Falle des Rechtsgelehrten, der auf stolze, unehrliche Weise Menschen in die Irre führt und andere Muslime zu Ungläubigen erklärt, wie es at-Tuwaijri in seinem Buch tat, Seite 249: „[…] Jeder, der einer Frau erlaubt, ihr Gesicht zu entblößen und die Beweise von Albani benutzt, der hat die Tür weit aufgerissen, damit die Frau öffentlich ihre Schönheit zur Schau stellt und sie dazu ermutigt verwerfliche Taten zu begehen, wie sie von den Frauen heutzutage begangen werden, die ihr Gesicht entblößen.“

Und auf Seite 233 sagte er [, dass solche Leute] nicht an die Verse Allahs glauben.“ Dies sind seine Worte – möge Allah ihm helfen sich zu bessern und ihn rechtleiten.

Was würde er über Ibn Mufliḥ, an-Nawawi, al-Qadi ʿIyad und andere palästinensische Gelehrte sagen? Und Auch über die Mehrheit der Gelehrten, die ihnen vorausgegangen sind und über jene, die bezüglich diesem Thema, meine Salaf (rechtschaffenen Vorfahren/Vorbilder) sind?

5. Die Übereinkunft von at-Tuwaidjri mit denen, die fanatische Ansichten haben, über das Herausreden aus den authentischen Ahadith, die ihrer Meinung widersprechen

At-Tuwaijri tat dies mit dem Khass’amiyyah-Hadith. Sie entwickelten eine Menge lustiger Methoden, um die Auslegungen für nichtig zu erklären. Ich habe sie alle in „ar-Radd al-Mufḥim“ und eine von ihnen in Jilbab al-Marʾah al-Muslimah widerlegt.

Einige angesehene Gelehrte sagten, dass dieser Hadith keine klare Aussage enthält, dass ihr Gesicht unbedeckt war. Das ist mitunter eine von den am weitesten, von der Wahrheit entfernten Meinungen. Wenn ihr Gesicht bedeckt gewesen wäre, wie sollte der Erzähler/Betrachter dann wissen dass sie schön war? Was war es, das al-Fadl wiederholt anschaute?

Die Wahrheit ist, dass dies zu den stärksten und deutlichsten Beweisen gehört, dass das Gesicht der Frau keine ʿAurah ist. Trotz dessen bleibt eine Gruppe übrig, die darauf besteht, dass die Frau sich im Ihram-Zustand befand, obwohl sie wissen, dass der Ihram-Zustand sie nicht davon abhält, ihr Gesicht mit einem ihrer Kleidungsstücke zu bedecken.

Manchmal akzeptiert at-Tuwaijri, dass ihr Gesicht unbedeckt war, doch annulliert die Auslegung, indem er sagt: „Es gibt keinen Beweis, dass ihr Gesicht die ganze Zeit unbedeckt war.“ Er meint damit, dass der Wind ihr Gesicht aufgedeckt haben muss und Al-Fadl Ibn ʿAbbas ihr Gesicht in diesem Augenblick gesehen hat.
Ist es möglich, dass ein Araber das sagt, nachdem er in dem Hadith gelesen hat: „al-Fadl drehte sich nach ihr um und starrte sie an“ und in einer anderen Überlieferung: „Er schaute sie an und ihre Schönheit begeisterte ihn.“ Ist das nicht Stolz mit zwei abstehenden Hörnern? (13) Manchmal interpretiert at-Tuwaijri das ganze so, dass al-Fadl ihre Gestalt und ihre Größe anschaute.

6. Die häufige Anwendung unauthentischer Ahadith und unzuverlässigen Erzählungen

Z.B. der Hadith von Ibn ʿAbbas, dass man ein Auge frei lassen darf. Dieser wird stets von jenen benutzt die darauf bestehen, dass das Bedecken des Gesichts Pflicht ist, trotz ihres Wissens, dass der Hadith unauthentisch ist. In der Tat deklarierte einer von ihnen selbst den Hadith als unauthentisch.

Der vielleicht wichtigste unter den unzuverlässigen Ahadith ist der, in dem berichtet wird, dass der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) gesagt haben soll: „Seid ihr beide blind?!“ (14)

Sie folgten at-Tuwaijri und den anderen blind in der Behauptung, dass diese unauthentische Überlieferung durch andere unterstützende Überlieferungen gestärkt würde und, dass es ein Beweis dafür war, dass es Frauen verboten ist, Männer anzuschauen, selbst wenn sie (die Männer) blind sind. Sie vertreten diese Meinung, trotz dessen, dass die Überlieferung von den führenden Einstufungsexperten der Ahadith als unauthentisch eingestuft wurde, unter ihnen Imam Aḥmad, al-Baihaqi, und Ibn ʿAbdil-Barr (15).
Al-Qurṭubi sagt, dass diese Überlieferung unter den Hadithgelehrten als unauthentisch betrachtet wird. Daher trafen viele palästinensische Hanbali-Gelehrte ihre Entscheidung auf dieser Grundlage. Ferner ist es das, was die Hadithwissenschaft und ihre Methodologie wünschen, wie es in al-Irwaʾ klar geschrieben steht. Trotz allen Gegenbeweisen hatte Schaikh Abd ul-Qadir as-Sindi (16) den Mut, mit Schaikh at-Tuwaijri und anderen zusammen zu behaupten, dass die Überlieferungskette authentisch sei. So enthüllte er seine Ignoranz - oder seine simulierte Ignoranz.
Es ist bedauerlich, dass er diese Meinung übernahm, denn die Überlieferungskette beinhaltet einen unbekannten Überlieferer, über den nur eine Person überliefert hat, zusammen mit dem Widerspruch zu den Überlieferungen der führenden Gelehrten.

Im Gegensatz zum Niveau der Gelehrsamkeit, die wir von Schaikh as-Sindi gewohnt sind, hat er die erstaunlichsten Dinge hervorgebracht, um seine Behauptung zu unterstützen. Seine Argumente enthalten entgegen unserer Erwartungen Täuschung, Irreleitung, blindes Folgen, Zurückhaltung des Wissens und er kehrt seinen eigenen grundlegenden Prinzipien den Rücken. Einer der erstaunlichen Standpunkte ist Schaikh as-Sindis vorgetäuschte Unwissenheit darüber, dass diese Überlieferung dem Hadith von Faṭimah bint Qais widerspricht, der die Erlaubnis des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) beinhaltet, dass sie im Haus des blinden Gefährten Ibn Umm Maktum bleiben darf, obwohl sie ihn sehen konnte. Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) gab den Grund für diese Anweisung in seiner Aussage preis: „Denn wenn du deinen Kopfschleier ablegst, wird er dich nicht sehen“.

In aṭ-Ṭabaranis Überlieferung von Faṭimah sagte sie: „Er wies mich an, im Haus von Ibn Umm Maktum zu bleiben, denn er konnte mich nicht sehen, wann auch immer ich meinen Kopfschleier ablegen würde.“

Außerdem gibt es eine Anzahl von anderen unzuverlässigen Ahadith, die at-Tuwaijri in seinem Buch sammelte. Ich habe zehn von ihnen in meiner Antwort erwähnt. Darunter sind einige erfundene Überlieferungen.

7. Die Einstufung einiger authentischer Ahadith und bestätigter Überlieferungen der Gefährten, als unauthentisch zu erklären

Diejenigen mit fanatischen Ansichten, haben bekannte, zuverlässige Überlieferungen für unzuverlässig erklärt und Unwissenheit über stärkende Überlieferungen vorgetäuscht. Ferner haben sie manche Überlieferungen als absolut unauthentisch erklärt, wie den Hadith von ʿAischah, bezüglich der Frau, die ihre Pubertät erreicht: „Nichts darf von ihr gesehen werden, außer Gesicht und Hände.“ Sie erklären ihn ständig für unauthentisch und die Ignoranten unter ihnen folgen den anderen, ohne Wissen zu besitzen.

Damit widersprechen sie jedoch führenden Hadith-Gelehrten, die den Hadith gestärkt haben, wie al-Baihaqi und adh-Dhahabi. Die meisten von ihnen, einige herausragende Gelehrte eingeschlossen, täuschen Unwissenheit über die verschiedenen Überlieferungsketten vor.

At-Tuwaijri sagte ganz offen auf Seite 236 seines Buches, dass diese Aussage nur im Hadith von ʿĀʾischah überliefert wurde - obwohl er in meinem Buch, auf den Seiten 57-59 mit eigenen Augen zwei weitere Überlieferungsketten gesehen hat: eine von Asma bint ʽUmays und die andere von Qatadah, und zwar in der gekürzten Form (mursal (17)) mit einer authentischen Überlieferungskette.

Viele der blinden Nachahmer folgten ihm, eingeschlossen einige weibliche Autoren, wie die Autorin von „Hidjabuki Ukhti al-Muslimah“ („Dein Schleier, meine muslimische Schwester“), Seite 33.

Sie geben auch vor, unwissend über die führenden Hadith-Gelehrten und andere, die (den obigen Hadith) gestärkt haben, wie al-Mundhiri (18), az-Zaylaʿi (19), al-ʿAsqalani (20) und asch-Schaukani (21) zu sein.

Manche von ihnen, die sich selbst zu den Erfahrenen, dieser edlen Wissenschaft zählen – an ihrer Spitze Schaikh as-Sindi – behaupten, dass einige der Überlieferungen schwach und unzuverlässig seien, um der Regel zu entfliehen, dass unzuverlässige Überlieferungen durch andere, die ihnen ähnlich sind, gestärkt werden.

Während sie dies tun, täuschen sie den Leser und verleiten ihn dazu, zu denken, dass niemand die schwachen Überlieferer, wie ʿAbdullah Ibn Lahiʿah (22), als vertrauenswürdig eingestufte und, dass sie nicht als unterstützenden Beweis genutzt werden können. Dabei widersprechen sie der Methodik der Hadith-Gelehrten vom Nutzen unterstützender Beweise, unter ihnen Imam Aḥmad und Ibn Taymiyyah (möge Allah mit ihnen barmherzig sein).
Ebenso täuschen sie Unwissenheit darüber vor, dass manche Gelehrte - unter ihnen Imam asch-Schafi’i – nicht einen Mursal-Hadith als Beweis akzeptieren, wie im Falle des Hadithes von A’ischa.

Es gibt weitere unterstützende Faktoren zum obigen Thema:

a) Der Hadith wurde von Qatadah über A’ischa überliefert.
b) Er wurde in einer anderen Kette über A’ischa überliefert.
c) Alle drei Überlieferer des Hadithes handelten dementsprechend.

1. Qatadah sagt in seiner Interpretation des Verses über das Bedecken: „Allah hat ihnen das Bedecken der Augenbrauen als Voraussetzung angeordnet.“ Dies bedeutet, dass es „nicht [um] ihre Gesichter“ geht, wie at-Tabarani es äußerte.

2. A’ischa sagte über die Frauen im Ihram: „Sie können ihre Gesichter mit ihrer Kleidung bedecken, wenn sie möchten.“ (von al-Baihaqi mit authentischer Überlieferungskette überliefert). In A’ischas Aussage liegt ein klarer Beweis dafür, dass sie den Pilgerinnen die Wahl lässt, ihr Gesicht zu bedecken - ihrer Meinung nach war das Gesicht also kein Teil der ʿAurah. Ansonsten hätte sie es ihnen auferlegt, so wie es jene es tun, die dieser Überlieferung widersprechen. Aufgrund ihrer Ansicht verstecken die meisten Autoren, die fanatische Ansichten haben - at-Tuwaijri an der Spitze - diese Aussage A’ischas, der Mutter der Gläubigen, vor den Lesern.
Der Autor von „Faschlul-Hithab“ entfernte diesen Teil von al-Baihaqis Überlieferung in seinem Buch absichtlich. Das ist nur eine von vielen schändlichen Taten, die ich in meinem Buch enthüllte. Der unterstützende Beweis ist, dass diese authentische Überlieferung von ihr, ihren Hadith von dem Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) stärkte. Diese Fakten, welche die meisten nicht kennen, oder die sie vorgeben nicht zu kennen, sind bitter zu Schlucken.

3. Was Asma betrifft, so wurde authentisch von Qais Ibn Abi Hazim überliefert, dass er sie als eine Frau mit weißem Teint sah, die Bemalungen auf ihren Händen hätte.

4) Die zuvor erwähnte Überlieferung von Ibn ʿAbbas: „Sie soll ihren Jilbab (Umhang, Übergewand) nah zu ihrem Gesicht ziehen, ohne ihr Gesicht damit zu bedecken“ und seine Interpretation des Verses über den Schmuck: „[…] außer was davon sichtbar ist“ was sich auf „das Gesicht und die Hände“ bezieht, sind sich ähnlich.
Es gibt ebenfalls eine ähnliche Überlieferung von Ibn ʿUmar mit dem gleichen Resultat. An diesem Punkt muss eine bittere Wahrheit bezüglich den Lehren, die möglicherweise [aus dieser Thematik] erzielt werden, zur Kenntnis genommen werden: Das darin beinhaltete Wissen und die Erinnerung an den weisen Ausspruch: „Die Wahrheit erkennt man nicht an Menschen, erkenne die Wahrheit und du wirst die Menschen kennen.“

At-Tuwaijri besteht jedoch weiter darauf, den Hadith von A‘ischa und die unterstützenden Beweise zurückzuweisen - unter ihnen Qatadahs Mursal-Überlieferung. Doch zur selben Zeit akzeptiert er bewusst einen anderen unauthentischen Hadith von ihr, der ebenfalls mursal ist. Darin wird gesagt, dass sie einen Niqab trug (Gesichtsschleier) und, dass sie die Frau des Propheten, Ṣafiyyah und die Frauen der Anṣar als „eine Jüdin unter Jüdinnen“ bezeichnet haben soll, was von den Gelehrten als eine sehr abwegige Aussage betrachtet wird (munkar jiddan).
Der Schaikh argumentiert auf Seite 181: „Er hat Mursal-Beweise als Unterstützung“ und erwähnt eine Überlieferung in Mursal-Form von Ataa, die einen bekannten Lügner in ihrer Kette besitzt. Man sollte über den großen Unterschied zwischen diesem erfundenen, unterstützenden Beweis und dem authentischen, unterstützenden Beweis von Qatadah, der noch durch weitere Beweise unterstützt wird, nachdenken und sich fragen: „Warum hat at-Tuwaijri den zweiten Hadith von A‘ischa angenommen, aber den ersten nicht?“
Die offensichtliche Antwort ist, dass der angenommene (Hadith) einen Hinweis auf den Niqab enthält – obwohl er keine Verpflichtung darüber aussagt – während der abgelehnte (Hadith) den Niqab zurückweist.
Folglich hat sich der Schaikh hierbei nicht auf islamisch gesetzliche Prinzipien gestützt, aber auf etwas, dass dem jüdischen Prinzip ähnelt: „Der Zweck heiligt die Mittel.“
Möge Allah uns behilflich sein.

8. Das Aufstellen unvernünftiger/ ungerechtfertigter Bedingungen

Zu den erstaunlichen Methoden einiger blind nachahmenden, ḥanafitischen Gelehrten, und anderen gehört einmal, dass sie mit uns bezüglich der Erlaubnis, dass Frauen ihr Gesicht entblößen dürfen übereinstimmen, da es die Meinung ihrer Imame war, doch andererseits stimmen sie mit jenen überein, die fanatische Ansichten haben und widersprechen ihren Imamen.
Sie machen Idschtihad – während sie behaupten Taqlid (Nachahmung) zu betreiben – und setzten eine Bedingung, die sie den Imamen zuschreiben: Dass das Zeigen des Gesichtes in der Gesellschaft zu keiner Versuchung (Fitna) führen darf.

Gemeint ist die Fitna, die Frauen für Männer verursachen. Dann kam sogar ein unwissender, ignoranter zeitgenössischer Nachahmer zum Extrem, diese „Bedingung“ tatsächlich den Imamen selbst zuzuschreiben! Manche Unwissenden führte dies zum Entschluss, dass es im Grunde genommen keinen Unterschied gibt zwischen der Meinung der Imame und derer, die fanatische Ansichten haben.

Für den Faqih (Rechtswissenschaftler) ist offensichtlich, dass diese Bedingung ungültig ist, da sie andeutet, dass Menschen etwas wissen, was der Herr (Rabb) nicht wusste. Das würde nämlich bedeuten, dass Verführung (Fitna) durch Frauen in der Zeit des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) nicht existierte, so dass wir deshalb heute eine Sonderregelung schaffen müssten, die es früher nicht gab.

Doch in Wirklichkeit gab es Fitna in der Zeit der göttlichen Offenbarung. Die Erzählung, in der al-Fadl Ibn ʿAbbas mit der Frau vom Ḫathʿam-Stamm auf die Probe gestellt wurde und in der er sie immer wieder anschaute, ist dem Leser wohl in Erinnerung geblieben.

Es ist bekannt, dass Allah - der Allerhöchste -, als Er Männern und Frauen auftrug ihren Blick zu senken, und den Frauen auftrug, sich vor Männern zu bedecken, den Weg zur Verdorbenheit versperren und Verführung verhindern wollte. Trotzdem erteilte Er – der Mächtige und Ruhmvolle – nicht den Befehl, dass Frauen ihre Gesichter und Hände vor Männern bedecken sollen.

Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) betonte dies in der Geschichte von al-Fadl, und zwar dadurch, dass er dieser Frau nicht befahl ihr Gesicht zu bedecken. Und Allah sprach die Wahrheit, als Er sagte: „Und euer Herr ist nicht vergesslich.“

Es stimmt, dass die Bedingung „dass keine Fitnah vorhanden sein darf“ von Gelehrten lediglich bezüglich des Mannes, der das Gesicht einer Frau anschaut, erwähnt wurde. Siehe „al-Fiqh ʿala al-Madhahib al-Arbaʿah“ (Der Fiqh gemäß den 4 Rechtschulen), Seite 12.
Sie sagten: „[Dass die Frau ihr Gesicht entblößen darf] ist unter der Bedingung erlaubt, dass man sicher davor ist, dass Fitna (Versuchung) entsteht“. Dies ist korrekt, im Gegensatz dazu, was die blinden Nachahmer praktizieren.

Doch schlussfolgern sie daraus, dass die Frau verpflichtet ist, ihr Gesicht zu bedecken, obwohl es keine notwendige Folge ist. Sie wissen, dass die Bedingung der Sicherheit vor Fitna auch Frauen betrifft. So ist es für Frauen nicht erlaubt das Gesicht eines Mannes anzustarren, außer wenn es sicher ist, dass keine Verführung entsteht. Ist es also keine notwendige Konsequenz, dass auch Männer ihre Gesichter vor Frauen bedecken, um Verführung zu verhindern, wie es manche Stämme, die Tuaregs genannt werden, tun?

Sie würden eine Grundlage im Fiqh von Quran und Sunna haben, wenn sie sagen würden, dass eine Frau sich mit einem korrekten Jilbab bedeckt, denn wer fürchtet, durch unehrenhafte Personen zu Schaden zu kommen, weil das Gesicht aufgedeckt ist, für den ist es Pflicht das Gesicht zu bedecken, um Schaden und Verführung zu verhindern. Es kann sogar gesagt werden, dass es für sie Pflicht ist, ihr Haus nicht zu verlassen, wenn sie Angst hätte, dass feindselige Behörden, die von einem Herrscher unterstützt werden, der nicht nach Allahs offenbartem Gesetz regiert, wie es in manchen arabischen Ländern seit einigen Jahren der Fall ist, ihren Jilbab von ihrem Kopf reißen würden.

Was die Ansicht angeht, diese Verpflichtung zu einem zwingenden Gesetz für alle Frauen, überall und in jedem Zeitalter zu machen, auch wenn es dort keinerlei Schaden für die bedeckte Frau gibt, so ist dies absolut falsch! Allah sprach die Wahrheit, als er sagte: „Oder haben sie (etwa) Teilhaber, die ihnen als Religion festgelegt haben, was Allah nicht erlaubt hat?“ (42:21)

Schlusswort: Dies sind die bedeutsamsten Fehler, der Übertreiber, die ich in Kürze erwähnen wollte.

Ich schloss „ar-Radd al-Mufḥim“ mit der Erinnerung ab, dass Übertreibung in der Religion – nicht außer Acht zu lassen, dass der Weise Gesetzgeber es verbat - nichts Gutes mit sich bringt.

Und dieser Fanatismus macht es unmöglich, eine Generation von jungen, muslimischen Frauen zu schaffen, die islamisches Wissen besitzen, ihre Religion in gesundem Maße praktizieren, ohne dabei die Grenzen zu überschreiten, oder zu diese vernachlässigen.

Nicht so, wie ich über einige junge Glaubensschwestern in arabischen Ländern gehört habe, die bei der Aussage des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam): „Die Frau im Ihram trägt weder Niqab, noch Handschuhe“, sagten: „Wir werden unseren Niqab und unsere Handschuhe trotzdem tragen!“ Zweifellos stellt dies das Resultat auf die fanatische Ansicht dar, bezüglich der Verpflichtung „Das Gesicht zu bedecken“.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Art von Fanatismus  - und das ist nur ein Beispiel von den vielen, die ich kenne – Salafi-Frauen für uns hervorbringt, die alle religiösen und gesellschaftlichen Pflichten wahrnehmen, wie es die rechtschaffenen Frauen der Salaf taten.

Schaikh Nassir ud-Din al-Albani, rahimahullah (23)

Übersetzung der Kurzfassung von „ar-Radd al-Mufḥim“, Seite 5-20 des Buches „Djilbab al-Mar’ah al-Muslimah“, 3. Ausgabe, 1996, al-Maktabah al-Islamiyyah


(1) Al-Husain bin Muhammad bin al-Fadl ar-Rajib al-Asbahani; gest. 520 n. H.; schrieb das Werk „Jamiʿ at-Tafasir.
(2) Hamud bin ʿAbdillah at-Tuwaijri; gest. 1413; Autor zahlreicher Bücher.
(3) Abu Muḥammad al-Husain Ibn Masʽud al-Barawi; Tafsirgelehrter ( „Maʽalim at-Tafsir) gest. 510 n. H.
(4) Abul-Walid Sulaiman Ibn Ḫalaf al-Bari (403 n. H. - 474 n. H.).
(5) Yaḥya Ibn Muḥammad Ibn Hubairah al-Hanbali; gest. 560 n. H.; Autor zahlreicher Werke, u. a. Erklärung von Bukhari und Muslim in einigen Bänden; Faqih.
(6) Imam Aḥmad Ibn Muḥammad Ibn Hanbal, Imam der Ahlus-Sunna, großer Faqih und Hadithgelehrter, gest. 241 n. H.
(7) Ibn Qudamah al-Maqdisi (gestorben 620 n. H.); berühmter ḥanbaltischer Faqih; berühmtes Werk „Al-Murni“.
(8) Muḥammad Ibn Mufliḥ Ibn Mufrij (gest. 763 n. H.); einer der gelehrtesten Fuqaha der ḥanbalitischen Rechtschule und Schüler von Ibn al-Qayyim.
(9) Muḥammad Ibn Abi Bakr Ibn Ayyub, bekannt unter Ibn Al-Qayyim. Gest. 751 n. H., im Alter von 60 Jahren; lernte bei seinem Vater und Ibn Taymiyyah; bekannte Schüler von ihm waren Ibn Kathir, adh-Dhahabi, Ibn Rajab u. a.
(10) Schaikh Al-Islam Aḥmad Ibn ʿAbdis-Salam Ibn ʿAbdis-Salam Ibn Abil-Qasim Ibn Al-Ḫidr Ibn Muḥammad Ibn Taymiyyah, gest. 728 n. H., großer Faqih, Tafsirgelehrter, Hadithgelehrter; bekannt für zahlreiche Werke.
(11) „Die islamischen Gepflogenheiten/Sitten/Anstandsregeln“
(12) ʿIyad Ibn Musa Ibn ʿIyad, Andalusier, bekannter islamischer Richter, Hafiẓ (in Ahadith); gest. 544 n. H.
(13) Im Deutschen ist dieses Sprichwort vielleicht verständlicher: „Torheit und Stolz wachsen aus einem Holz.“
(14) Eigene Anmerkung: In diesem, bei Abu Dawud 3585, Tirmidhi 2702 und Aḥmad 25326 überlieferten Hadith soll der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) den beiden Frauen angeordnet haben, sich hinter einer Wand zu verbergen.
(15) Yusuf Ibn ʿAbdillah Ibn Muḥammad Ibn ʿAbdil-Barr; gest. 463 n. H., Hadithgelehrter und Faqih, bekannt für seine authentische Aqidah.
(16) ʿAbdul-Qadir Ibn Habibullah Sabr As-Sindiy; gest. 1428 n. H., aus dem Süden Pakistans. Ibn Baz bezeichnete ihn als einen der großen Gelehrten Madinahs; Autor zahlreicher Schriften in denen er u. a. die ʿAqidah der Ahlus-Sunna verteidigt.
(17) „Mursal“ gehört zur Kategorie Ḍaʽif; es bedeutet, dass ein Tabiʽi sagt: „Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) hat gesagt …“, man weiß nicht, über wen der Tabiʽi überliefert.
(18) ʿAbdul-Aẓim Ibn Al-Qawi, gest. 656 n. H.
(19) ʿAbdullah bin Yusuf bin Muḥammad al Hanafi al Maṣri az-Zaylaʿi; gest. 762 n. H. ; großer ḥanafitischer Hadithgelehrter; Schüler von adh-Ḏahabi; bekanntes Werk „Nasbur-Rayah“.
(20) Ahmad Ibn ʽAli Ibn Hajar Al-ʿAsqalani, gest. 852 n. H., Imam der Hadithgelehrten und Überliefererkritik. Zu seinen Lehrern gehört Ibn Al-Qayyim.
(21) Autor des berühmten Tafsir „Fatḥ Al-Qadir“, gest. 1250 n. H.
(22) ʿAbdullah Ibn Lahiʿa, gest. 174 n. H., berühmter Überlieferer. Überliefert u. a. über ʿIkrimah, und Abu Junus.
(23) Größter Hadithgelehrter seiner Zeit; gest. 1420 n. H.; von Ibn Baz und Muqbil Al-Wadiʽi als „Mujaddid (Wiederbeleber der Sunna) dieses Jahrhunderts“ vermutet.

Anmerkung:
Trotz der Tatsache, dass Sheikh Albani, rahimahullah, den Niqab nicht als Fard (Pflicht) sondern als mustahabb (erwünscht bzw. Sunnah) ansah, waren seine Frauen und Töchter Niqab-Trägerinnen.