Frage:
Ist derjenige, der noch Tage des letzten Ramadans nachholen muss, dies aber versäumt hat und der nächste Ramadan schon angebrochen ist ein Sünder und muss er eine Sühne leisten?

Antwort:
Jeder, welcher noch (Fasten-)Tage vom letzten Ramadan übrig hat, die er nachholen muss, muss sie vor Beginn des nächsten Ramadan nachholen. Es ist ihm erlaubt, sein Fasten bis zum Scha’baan (8. Monat, kurz vor Ramadan) hinaus zu zögern. Wenn jedoch der Ramadan beginnt und er noch immer nicht die verpassten Tage vom letzten Ramadan nachgeholt hat, und dies ohne gültige Entschuldigung, dann hat er eine Sünde begangen.
In dem Fall muss er diese Tage nachholen und für jeden verpassten Tag einen Armen speisen; diese Regel hatten die Sahaba diesbezüglich aufgestellt. Die Menge der Nahrung, womit die Armen gespeist werden müssen, ist pro Tag ein halbes Saa‘ Grundnahrung von dem, was die Menschen als Hauptnahrung in ihrem Land essen. Es kann an mehrere Arme verteilt werden oder auch alles an eine Person.

Was denjenigen angeht der eine gültige Entschuldigung für die verpassten Tage hat, die er nicht vor dem nächsten Ramadan nachholen konnte, wie z.B. Reise oder Krankheit - er muss nur die verpassten Tage nachholen, aber keine Sühne leisten. Dies geht hervor aus den Versen Allahs: „wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine gleiche Anzahl von anderen Tagen fasten“ (Surah Al-Baqarah, 2:185)

Und Allah (subhanahu wa ta’ala) ist Der Erfolgbringende.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa Ramadan -  Band 2, Seite 555, Fatwa Nr. 537
Al-Fataawa libni-Baz - Kitab ad-Da’wa, Band 2, Seiten 158-159