{وَعَلَى الَّذِينَ يُطِيقُونَهُ فِدْيَةٌ طَعَامُ مِسْكِينٍ}

„Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.” (Surah Al-Baqarah 2:184)

‘Abd-Allaah ibn ‘Abbaas (radiyaAllahu anhum) sagte:

{لَيْسَتْ بِمَنْسُوخَةٍ، هُوَ الشَّيْخُ الْكَبِيرُ وَالْمَرْأَةُ الْكَبِيرَةُ لا يَسْتَطِيعَانِ أَنْ يَصُومَا فَيُطْعِمَانِ مَكَانَ كُلِّ يَوْمٍ مِسْكِينًا}

„(Diese Ayah) wurde nicht abrogiert, sie bezieht sich auf sehr alte Männer und Frauen, welche nicht fasten können. Sie sollen eine bedürftige Person (Miskin) für jeden (nicht gefasteten Pflicht-)Tag speisen.“ (Al-Bukhaari, 4505)

„Dies bezieht sich auch auf eine chronisch kranke Person, die keine Hoffnung auf Genesung hat, wie dies im Fall eines alten Menschen ist, der nicht mehr fasten kann.“ (Al-Mughni, 4/396)

Asch-Schaafa’i sagte in ‚Al-Umm‘ (7/68): „Es ist nicht erlaubt jemandem Nahrung einer Sühne (Kaffaarah) für einen Schwur zu geben, außer einem Muslim, der bedürftig ist. Wenn die Nahrung einem Dhimmi, welcher bedürftig ist, gegeben wird, oder einem Muslim, welcher nicht bedürftig ist, dann zählt dies nicht und das Urteil dazu ist das Gleiche, wie bezüglich jemandem, der es nicht getan hat. In dem Fall muss er es wiederholen. Ebenso verhält es sich, wenn Nahrung (Fidyah) an jemanden verteilt wird, den man verpflichtet ist, zu ernähren.“

In ‚Asna al-Mataalib‘ (3/369) heißt es: „In Bezug auf die Armen und Bedürftigen, sie werden als diejenigen angesehen, denen Zakah zusteht. Und es zählt nicht, wenn es einem Kafir gegeben wird. … oder jemandem, den man verpflichtet ist, zu ernähren, weil die Kaffaarah (sowie die Fidyah) eine Pflicht ist, die man Allah schuldet, weshalb die gleichen Bedingungen wie bei der Zakah gelten.“

Ibn Qudaamah sagte in ‚Al-Mughni‘ (11/374): „Es ist verpflichtend die Großeltern und auch die Enkelkinder zu versorgen, unabhängig davon, wie weit die Abstammungslinie reicht. Dies ist auch die Ansicht von Asch-Schaafa’i und Ath-Thawri, und von Ashaab al-Ra’i.“

{عن أبي هُرَيْرَةَ رَضِي اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: بَيْنَمَا نَحْنُ جُلُوسٌ عِنْدَ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذْ جَاءَهُ رَجُلٌ فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ هَلَكْتُ! قَالَ: مَا لَكَ? قَالَ: وَقَعْتُ عَلَى امْرَأَتِي وَأَنَا صَائِمٌ! فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: هَلْ تَجِدُ رَقَبَةً تُعْتِقُهَا? قَالَ: لا. قَالَ: فَهَلْ تَسْتَطِيعُ أَنْ تَصُومَ شَهْرَيْنِ مُتَتَابِعَيْنِ? قَالَ: لا. فَقَالَ: فَهَلْ تَجِدُ إِطْعَامَ سِتِّينَ مِسْكِينًا? قَالَ: لا!
قَالَ: فَمَكَثَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ, فَبَيْنَا نَحْنُ عَلَى ذَلِكَ أُتِيَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ بِعَرَقٍ فِيهَا تَمْرٌ وَالْعَرَقُ الْمِكْتَلُ (وهو الزنبيل الكبير) قَالَ: أَيْنَ السَّائِلُ? فَقَالَ: أَنَا! قَالَ: خُذْهَا فَتَصَدَّقْ بِهِ! فَقَالَ الرَّجُلُ: أَعَلَى أَفْقَرَ مِنِّي يَا رَسُولَ اللَّهِ فَوَ اللَّهِ, مَا بَيْنَ لابَتَيْهَا يُرِيدُ الْحَرَّتَيْنِ أَهْلُ بَيْتٍ أَفْقَرُ مِنْ أَهْلِ بَيْتِي! فَضَحِكَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ حَتَّى بَدَتْ أَنْيَابُهُ ثُمَّ قَالَ: أَطْعِمْهُ أَهْلَكَ}

Abu Hurayra (radiya-llahu anhu) berichtete: „Während wir beim Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) saßen, kam ein Mann zu ihm und sagte: ‚O Gesandter Allahs, ich gehe zugrunde!‘ Er (sallallahu alayhi wa sallam) fragte: ‚Was ist mit dir?‘ Er sagte: ‚Ich fiel über meine Frau her (vollzog mit ihr den Geschlechtsverkehr), während ich noch am Fasten war!‘
So sagte der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam): ‚Kannst du einen Sklaven finden, den du freikaufen kannst?‘ Der Mann entgegnete: ‚Nein.‘ Er (sallallahu alayhi wa sallam) fragte: ‚Kannst du zwei Monate hintereinander fasten?‘ Er entgegnete: ‚Nein.‘ So frage er (sallallahu alayhi wa sallam): ‚Kannst du 60 Bedürftige speisen?‘ Er entgegnete: ‚Nein!‘
Da ging der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) für eine Weile weg. Während wir noch da warteten, kam der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) mit einem Kübel voll Datteln zurück und sagte: ‚Wo ist der Fragende?‘ Der Mann sagte: ‚Ich!‘ Er (sallallahu alayhi wa sallam) sagte zu ihm: ‚Nimm diese (Datteln) und gebe sie aus als Almosen!‘ Der Mann entgegnete: ‚Soll ich diese, o Gesandter Allahs, einem anderen Menschen geben, der noch ärmer sein soll als ich? Bei Allah, in der ganzen Wohngegend gibt es keine anderen Menschen, die ärmer sind als die Leute in meines Hauses!‘ Da lachte der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sodass man seine Eckzähne sehen konnte, und sagte: ‚Dann speise damit deine Familie!‘" (Al-Bukhari, Fath, Nr. 1936; Muslim, Nr. 1111)

Al-Haafiz sagte in ‚Al-Fath‘: „Ibn Daqiiq al-‘Eid sagte: ‚Es gibt verschiedene Ansichten bezüglich dieser Geschichte. Es wurde gesagt, dass es anzeigt, dass die Kaffaarah (Sühneleistung) in Fällen der Erschwernis entfällt, weil die Kaffaarah nicht einem selber oder den Angehörigen gegeben werden kann.
Die Mehrheit sagt, dass die Kaffaarah nicht im Falle von Erschwernis entfällt und dass das, was ihm (dem Mann im o.g. Hadith) erlaubt wurde, zu tun, nicht durch die Sühneleistung geschah (, sondern dass es Sadaqah war, welches dem Mann und seiner Familie vom Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) gegeben wurde).
Und es wurde gesagt, dass ihm erlaubt wurde, die Kaffaarah seiner Familie zu geben, weil er nicht in der Lage war, seine Familie zu versorgen. Dies ist die offensichtliche Bedeutung des Hadith.

Schaykh Taqi ad-Diin (d.h. Schaykh al-Islam Ibn Taymiyyah) sagte: ‚Die stärkere Ansicht ist die, dass es nicht als Kaffaarah, sondern als Sadaqah ihm und seiner Familie gegeben wurde, weil es offensichtlich war, dass sie bedürftig waren.‘“


Anmerkung: siehe auch: Zakah an Verwandte u. Familie geben