Frage:
Ist es im Islam erlaubt, die Zakah an arme und bedürftige nahe Verwandte wie dem Bruder, der Schwester, Onkels und Tanten zu geben?

Antwort:
Alhamdulillah.

Das Geben der Zakah an Verwandte, die Anrecht darauf haben, ist vorzüglicher als das Geben der Zakah an Personen, die keine Verwandten sind. Denn das Geben von Sadaqah (Almosen) an Verwandte gilt sowohl als Sadaqah als auch als Aufrechterhaltung der Verwandtschaftsbande. Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{إن الصدقة على المسكين صدقة، وعلى ذي الرحم اثنتان: صدقة وصلة}

„Das Geben von Sadaqah an einen Bedürftigen (Miskin) ist eine Sadaqah, doch (das Geben von Sadaqah) an die Verwandtschaft beinhaltet zwei Dinge: Sadaqah und Bindung (der Verwandtschaftsbande).“ (An-Nasaa’i, Nr. 2581; At-Tirmidhi, Nr. 658; Von al-Albani als Sahih in 'Sahih An-Nasaa’i', Nr. 2420 klassifiziert)

Doch wenn diese Verwandten zu jenen gehören, für die du verpflichtet bist aufzukommen, und du gibst ihnen deine Zakah, sodass du dir Geld sparst, dann ist das nicht gestattet.
Reicht dein Vermögen allerdings nicht aus, um für sie aufzukommen, dann ist nichts Falsches daran, wenn du ihnen etwas von deiner Zakah gibst. Ähnliches gilt, wenn sie Schulden (Dayn) haben und du ihre Schulden von deiner Zakah abbezahlst – es ist nichts Falsches daran, dies zu tun, denn ein Mensch ist nicht verpflichtet, die Schulden seiner Verwandten abzubezahlen und wenn er es tut, dann ist es gut. Selbst wenn es sich um deinen Sohn handelt oder um deinen Vater, der jemandem etwas schuldet und es nicht zurückzahlen kann, so ist es dir erlaubt, dies mit deiner Zakah zu begleichen.


Scheikh Muhammad ibn `Uthaymin, rahimahullah

Fataawa Asch-Schaykh Muhammad as-Saalih al-‘Uthaymiin, 1/461

 


Frage:
Ich habe eine Tochter, die mit einem armen Mann verheiratet ist. Ihre Nafaqah ist für mich nicht verpflichtend, da sie verheiratet ist. Ist es für mich zulässig, ihr Zakatul-Fitr und Zakah von meinem Geld zu geben?
Bitte beraten Sie mich in dieser Angelegenheit.

Antwort:
Es ist für Sie nicht zulässig Ihrer Tochter die Zakah von Ihrem Geld zu geben, weil es nicht zulässig ist, Zakah an seine Verwandten in aufsteigender Linie [1] oder Nachkommen [2] zu geben. Allerdings ist es zulässig, dass Sie Ihre Zakah an ihren armen Mann geben.

Möge Allah uns Erfolg gewähren. Möge der Friede und Segen Allahs auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein!


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile

Fataawa al-Lajna Da’imah; Kategorie: Buch über Zakah>Diejenigen, die Zakah erhalten; Band 8; Seite 375; Fünfte Frage der Fatwa Nr. 17575

 

[1] Verwandte in aufsteigender Linie sind die Eltern, Großeltern usw., d. h. Eltern unabhängig von ihrem Grad.
[2] Nachkommen sind die Kinder, Enkelkinder usw., d. h. Nachkommen unabhängig von ihrem Grad.

Anmerkung: Verwandte in aufsteigender Linie [1] und eigene Nachkommen [2] werden im deutschen als Verwandte in gerader Linie bezeichnet. Diese sind nicht Zakat-Berechtigt, da für sie Nafaqah besteht, außer in Ausnahmefällen - siehe Beispiele in der ersten Fatwa von Schaikh Uthaymin.

Verwandte, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, werden als Verwandte der Seitenlinie bezeichnet, z.B. Geschwister, Tante-Nichte und Onkel-Neffe. Jene sind Zakat-Berechtigt.