Frage:
Es gibt eine Frau, welche an einer psychischen Krankheit, hohem Fieber und einer nervösen Störung litt, usw., was dazu führte, dass sie in den letzten vier Jahren nicht fasten konnte. Kann sie das verpasste Fasten in solchen Fällen nachholen oder nicht? Wie sieht das Urteil in solch einem Fall aus?

Antwort:
Alhamdulillah.

Wenn sie nicht fastete, weil sie nicht in der Lage dazu war, dann muss sie die verpassten Tage dieser vier Jahre nachholen, sobald sie dazu in der Lage sein wird. Allah sagt:


{فَمَن شَهِدَ مِنكُمُ الشَّهْرَ فَلْيَصُمْهُ ۖ وَمَن كَانَ مَرِيضًا أَوْ عَلَىٰ سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِّنْ أَيَّامٍ أُخَرَ ۗ يُرِيدُ اللَّـهُ بِكُمُ الْيُسْرَ وَلَا يُرِيدُ بِكُمُ الْعُسْرَ وَلِتُكْمِلُوا الْعِدَّةَ وَلِتُكَبِّرُوا اللَّـهَ عَلَىٰ مَا هَدَاكُمْ وَلَعَلَّكُمْ تَشْكُرُونَ}

„Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis, - damit ihr die Anzahl vollendet und Allah als den Größten preist, dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget.“ (Surah Al-Baqarah 2:185)

Wenn es jedoch keine Hoffnung gibt - gemäß ihrer Ärzte - dass sie von ihrer Krankheit geheilt wird oder dass ihre Unfähigkeit zu fasten jemals aufgehoben wird, dann kann sie eine arme Person für jeden Tag, den sie nicht fasten kann/konnte, speisen, indem sie einen halben Saa‘ Weizen, Reis, Datteln oder was immer ihre Familie üblicherweise zuhause isst, gibt. Dies ist wie der Fall eines alten Menschen oder eines Behinderten, der es zu anstrengend findet zu fasten und dazu nicht in der Lage ist. In solch einem Fall muss sie die verpassten Tage nicht nachholen.
 

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajnah ad-Daa’imah

 

Anmerkung: siehe auch: Fidyah (Ersatzleistung) für Nichtfasten aufgrund Krankheit