Frage:

Was sind die Dinge, die große rituelle Reinheit annulieren und den Ghusl (Ganzkörperwaschung) erforderlich machen?

Antwort:

Zu den Dingen, die Ghusl erforderlich machen, gehören:

1. Der Samenerguss / Ejakulat

Der Samenerguss / Ejakulat (aus dem männlichen, sowie weiblichen Geschlechtsorgan) aufgrund von Erregung, sei es im Wachzustand oder im Schlaf. Im Falle des Schlafes muss er Ghusl verrichten, auch wenn er sich keiner Lustgefühle bewusst war. Der Grund dafür ist, dass der Schlafende einen sexuellen Traum haben könnte, ohne sich dessen bewusst zu sein, sodass er in jedem Fall Ghusl verrichten muss, wenn er aufgrund von Verlangen Sperma ausstößt.

2. Der Geschlechtsverkehr

Wenn ein Mann mit seiner Frau Geschlechtsverkehr hat, indem er seinen Penis in ihre Vaginalöffnung oder tiefer einführt, dann muss er Ghusl durchführen, gemäß den Worten des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) bezüglich des ersten: { الماء من الماء } "Wasser (d.h. Ejakulat) wird nur mit Wasser (gereinigt)."[1]

Das heißt, Ghusl ist eine Pflicht aufgrund dem Ausstoßen von Sperma. Und seine Worte bezüglich der zweiten:

{ إذا جلس بين شعبها الأربع ثم جهدها فقد وجب الغسل }

"Wenn ein Mann sich zwischen die vier Teile seiner Frau setzt (Hände und Füße) und Geschlechtsverkehr mit ihr hat, wird Ghusl verpflichtend."[2]
Das heißt, auch wenn kein Sperma ausgestoßen wurde. Das Urteil über diese Angelegenheit, d.h. die Angelegenheit des Geschlechtsverkehrs ohne Samenerguss, ist vielen Menschen unbekannt. In der Tat haben manche Menschen wochen- oder monatelang Geschlechtsverkehr mit ihren Frauen, ohne dass Samen austritt, und sie verrichten aus Unwissenheit kein Ghusl. Dies ist eine sehr gefährliche Sache, deshalb müssen die Menschen die Grenzen kennen, die Allah Seinem Gesandten (sallallahu alayhi wa sallam) offenbart hat, denn wenn eine Person Geschlechtsverkehr mit seiner Frau hat, auch wenn es keine Ejakulation gibt, müssen sowohl er als auch sie Ghusl verrichten, gemäß dem Hadith, den wir oben erwähnt haben.

3. Die Menstruationsblutung

Der Blutfluss (bei der Menstruation) ist eines der Dinge, die Ghusl erforderlich machen, denn wenn eine Frau menstruiert und dann rein wird,[3] ist sie verpflichtet, Ghusl zu verrichten, gemäß den Worten Allahs, des Erhabenen:

{ وَيَسْأَلُونَكَ عَنِ الْمَحِيضِ ۖ قُلْ هُوَ أَذًى فَاعْتَزِلُوا النِّسَاءَ فِي الْمَحِيضِ ۖ وَلَا تَقْرَبُوهُنَّ حَتَّىٰ يَطْهُرْنَ ۖ فَإِذَا تَطَهَّرْنَ فَأْتُوهُنَّ مِنْ حَيْثُ أَمَرَكُمُ اللَّهُ ۚ إِنَّ اللَّهَ يُحِبُّ التَّوَّابِينَ وَيُحِبُّ الْمُتَطَهِّرِينَ }

"Sie fragen dich nach der Menstruation. Sag: Sie ist ein Leiden (Adha: eine schädliche Sache für einen Ehemann, mit seiner Frau Geschlechtsverkehr zu haben, während sie ihre Menstruation hat). So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind (d.h. von der Menstruation und sich gereinigt haben). Wenn sie sich dann gereinigt haben, so kommt zu ihnen (d.h. habt mit ihnen Geschlechtsverkehr), wie Allah es euch geboten hat. Allah liebt die Reumütigen, und Er liebt die, die sich rein halten." [Surah al-Baqrah: 222]

Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) ordnete auch an, dass eine Frau mit unregelmäßigen vaginalen Blutungen, wenn sie für die normale Länge ihrer Menstruation (blutend) geblieben ist, Ghusl verrichten soll, und die Frau mit postnatalen Blutungen ist wie sie, sie muss Ghusl verrichten.

4. Der Tod

Einige der Gelehrten haben gesagt, dass zu den Dingen, die Ghusl erfordern, auch der Tod gehört; und sie zitieren als Beweis die Worte des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) zu den Frauen, die seine Tochter wuschen:

{ ثلاثاً، أو خمساً، أو سبعاً، أو أكثر من ذلك إن رأيتن ذلك }

"Wascht sie dreimal oder fünfmal oder siebenmal oder noch öfter, wenn ihr es für nötig haltet."[4]

Und die Worte des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) bezüglich des Mannes, dessen Reittier auf dem Berg Arafat auf ihn fiel, während er im Zustand des Ihram war:

{ بماء وسدر وكفنوه في ثوبيه }

"Wasche ihn mit Wasser und Sidr[5] und hülle ihn in sein Gewand."[6]
Sie sagten also, dass Ghusl für den Verstorbenen durchgeführt werden muss. Aber die Verpflichtung bezieht sich hier auf die Lebenden, da der Verstorbene aufgrund seines Todes nicht mehr verantwortlich gemacht wird, obliegt es den Lebenden, ihre Toten zu waschen, in Übereinstimmung mit dem Befehl des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam), dies zu tun.

Schaykh Muhammad al-Uthaymin

Quelle: Fatawa Arkan-ul-Islam ( فتاوى أركان الإسلام ), Seite 243-245, Frage 157. Was sind die Dinge, die Ghusl erforderlich machen? ( ما هي موجبات الغسل؟ )


Ergänzend dazu:

5. Die Konvertierung zum Islam

Der dritte Grund für die Notwendigkeit des Ghusl nach Meinung einer Gruppe von Gelehrten ist die Konvertierung eines Kafir (Ungläubigen) zum Islam. Wenn ein Kafir zum Islam übertritt, wird der Ghusl für ihn fard (verpflichtend), weil der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) einigen derjenigen, die zum Islam übertraten, befohlen hat, Ghusl zu verrichten. Viele Gelehrte sind jedoch der Ansicht, dass der Ghusl für einen zum Islam konvertierten Kafir mustahab (erwünscht) und nicht fard (verpflichtend) ist. Denn es ist nicht überliefert, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) dies von jedem Konvertiten verlangte. Daher wird die Anweisung als mustahab betrachtet, um die verschiedenen Beweise in Einklang zu bringen.

Schaykh Salih al-Fawzan

Quelle: Al-Mulakhas Al-Fiqhi ( الملخص الفقهي )

Übersetzung: Abu Davut Konyevi


[1] Überliefert von Muslim im Buch der Menstruation, im Kapitel: Wasser ist nur (gereinigt) mit Wasser (343).
[2] Überliefert von Al-Bukhari im Buch Ghusl, im Kapitel: Wenn sich die beiden Beschneidungsorgane treffen (291); und von Muslim im Buch der Menstruation, im Kapitel: Aufhebung des Gebots, Ghusl nur aufgrund des Ausstoßes von Mani zu machen, und des Gebots, Ghusl aufgrund des Kontakts der beiden Beschneidungsorgane zu machen (348).
[3] Das heißt, ihre Periode endet.
[4] Überliefert von Al-Bukhari im Buch der Bestattungen, im Kapitel: Waschen des Verstorbenen und seine Waschung mit Wasser und Sidr (1253); und von Muslim im Buch der Bestattungen, im Kapitel: Waschen des Verstorbenen (939).
[5] Sidr, eine aromatische Essenz, die aus dem Lotusbaum gewonnen wird.
[6] Berichtet von Al-Bukhari im Buch der Bestattungen, im Kapitel: Wie man den Muhrim einhüllt (1267); und von Muslim im Buch des Hadsch, im Kapitel: Was mit dem Muhrim zu tun ist, wenn er stirbt (1206).


للشيخ صالح الفوزان: الثالث من موجبات الغسل عند طائفة من العلماء : إسلام الكافر , فإذا أسلم الكافر ; وجب عليه الغسل ; لأن النبي صلى الله عليه وسلم أمر بعض الذين أسلموا أن يغتسلوا , ويرى كثير من أهل العلم أن اغتسال الكافر إذا أسلم مستحب , وليس بواجب ; لأنه لم ينقل عن النبي صلى الله عليه وسلم أنه كان يأمر به كل من أسلم , فيحمل الأمر به على الاستحباب ; جمعا بين الأدلة.