Frage:
Wenn eine Person einen sexuellen Traum hatte, dadurch junub wird, und nicht aufwacht bis die Sonne dabei ist aufzugehen, darf er das Gebet verrichten während er junub ist bevor die Gebetszeit vorüber ist, oder muss er zuerst Janaabah Ghusl vollziehen und dann das Gebet verrichten?

Antwort:
Wenn eine Person aufwacht während er junub ist, sollte er mit dem Vollziehen der Janaabah Ghusl beginnen und darf kein Gebet im Zustand der Janaabah verrichten. Dies ist weil der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte:
{مَنْ نَسِيَ صَلاةً , أَوْ نَامَ عَنْهَا ، فَكَفَّارَتُهَا أَنْ يُصَلِّيَهَا إذَا ذَكَرَهَا}
„Wer das Gebet vergisst (zu verrichten) oder es verschläft, so obliegt es ihm es Nachzuholen sobald er sich daran erinnert.“ [1]

Daher sollte man zuerst Janaabah Ghusl vollziehen und anschließend das Gebet verrichten. Es ist nicht erlaubt das Gebet im Zustand der Janaabah zu verrichten, (egal) ob sie vor oder nach dem Sonnenaufgang oder nach dem Salatul-Asr aufwachen.

Scheich Abd al-Aziz ibn Baz, رحمه الله
Fataawa Nur `Ala Al-Darb, Nr. 127
Aus einer Audioaufnahme des Scheiches


Frage:
Bezüglich einem Mann, der junub wird und dann aus dem Schlaf erwacht, jedoch der Morgen bereits am Eintreffen ist. Dann beabsichtigt er Ghusl zu vollziehen, fürchtet jedoch, dass die Sonne aufgeht, so vollzieht er stattdessen Wudu (Gebetswaschung) und verrichtet das Salah (Gebet). Nach dem Gebet nimmt er dann ein Bad. Wird er für das Gebet belohnt oder nicht?

Antwort:
Wenn er junub wird, so obliegt es ihm sich zu baden und zur richtigen Zeit zu beten, und es ist ihm nicht erlaubt das Ghusl aufzuschieben. Wenn er jedoch zur Zeit des Sonnenaufgangs aufgewacht ist, so sagen die Mehrheit der Gelehrten, dass er zuerst Ghusl zu vollziehen und nach dem Sonnenaufgang beten sollte, und nicht im Zustand der janaabah beten soll. Wieder andere von ihnen sagen, dass er innerhalb der Zeit das Gebet verrichten soll, nachdem er Wudu und Tayammum vollzogen hat. Die erste (Meinung) jedoch die korrekteste.

Und Allah weiss es am besten.

Scheich-ul-Islaam Ibn Taymiyyah, رحمه الله
Majmuu' al-Fataawaa, Band 21, Seite 469

Übersetzt von Seyyid at-Turki

[1] Überliefert in Al-Bukhari, Buch der Gebetszeiten, Nr. 597; und Muslim, Buch über Masajid und Orte für Gebete, Nr. 684.