Frage:
Verlässt man sich auf die Gewichtsangaben, die auf den Lebensmittelverpackungen angegeben sind, wie z.B. auf Reissäcken, oder muss man sie sicherheitshalber nochmal nachwiegen? [1]
Antwort:
Das Gewicht der Ware muss sichergestellt werden, welches man als Zakāt al-Fitr ausgibt. Und es genügt nicht, dass man sich auf die Gewichtsangabe auf der Verpackung verlässt, oder dass die Gewichtsangabe dem oder dem entspricht, da es von geringerem Gewicht sein kann, und man somit die nicht ganze Verantwortung der Sadaqat ul-Fitr erfüllt.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
Fataawa al-Lajnah ad-Dāi’mah, Band 15, Seite 151; Erste Frage der Fatwa Nr. 18426
Übersetzt von 'Abdur-Rahmān al-Albāni
[1] Zusammengefasste Frage