Frage:
Wir beschäftigen uns mit einigen Dingen, besonders mit dem Studieren des Rechts an der Fakultät der Rechtswissenschaften. Die Muslime sind streng dagegen. Ich bitte Allah (gepriesen sei Er), dass Er sie dazu leitet, dieses Thema für uns zu erläutern, welches Folgendes beinhaltet:
1. das Studieren der von Menschen erlassenden Gesetze,
2. das Arbeiten als Rechtsanwalt oder Richter.
 
Antwort:
(Erstens:) Wenn die Person, welche die Menschen erlassenen Gesetze studiert, die intellektuellen und akademischen Fähigkeiten besitzt, das Recht vom Unrecht zu unterscheiden und durch den Islam rechtgeleitet ist, sodass sie gegen Ketzerei und Annäherung an Falschheit ist und ihre Absicht des Lernens, der Vergleich der göttlichen Gesetzgebung mit dem Menschengesetz ist, um den Vorteil des Ersten zu bekräftigen und dass der Islam alle weltlichen und religiösen Bedürfnisse des Menschen erfüllt, somit ausreichend ist, um dies zu beweisen, um die Wahrheit vor der Falschheit zu verteidigen und um die Behauptung zu widerlegen, dass das Menschengesetz Rechtschaffenheit, Perfektion und Nutzen hat – wenn dem so ist, dann darf man jenes studieren.
Andererseits wäre es nicht erlaubt und man muss sich damit begnügen, islamische Urteile zu studieren, welche vom Quran und der authentischen Sunnah abgeleitet werden. Dies beim Studieren und Ableiten von ihnen, entsprechend des Pfades der aufrechten Gelehrten und der Salaf.

Zweitens: Wenn man als Rechtsanwalt oder Richter arbeitet, um die Wahrheit zu unterstützen, die Falschheit zu widerlegen, Eigentümern ihre Rechte zurückzugeben und den Unterdrückten zu helfen, dann ist es erlaubt, denn jenes beinhaltet Unterstützung in Rechtschaffenheit und Gottesfurcht. Andererseits ist es verboten, denn somit würde es Unterstützung der Sünde und Unterdrückung bedeuten. Allah, der Erhabene sagt: „Helft einander zur Güte (al-Birr) und Gottesfurcht (at-Taqwa), aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen“ (Surah Al-Maa'ida 5:2)

Und von Allah ist der Erfolg. Mögen Allahs Salah und der Salam auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein!

 
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Abdullah Ibn Qa’du, Abdullah Ibn Ghudayyan, Abd ur-Razzaq Afifi, Abd ul-Aziz Ibn Abdullah Ibn Baz)

Fataawa al-Lajna ad-Daa'ima; Fatwa Nr. 20353