Frage:
Ich bin ein Angestellter, und rezitiere den Qur’aan während der Arbeitszeit, wenn keine Arbeit für mich ansteht. Jedoch hindert mich mein Vorgesetzter hieran und sagt, dass diese (Arbeits-)Zeit nur für die Arbeit gewidmet werden sollte und nicht zum Rezitieren des Qur’aan. Was ist das Urteil dazu? Möge Allah Sie belohnen!

Antwort:
Wenn Sie keine Arbeit zu verrichten haben, ist nichts falsches daran den Quran zu rezitieren und Tasbiih (Sagen von „Subhaana-llaah“), Tahliil (Sagen von „Laa Ilaaha illa-llaah“) und Dhikr (Gedenken Allahs) zu machen, (denn) dies ist besser als zu schweigen. Wenn es jedoch deine Arbeitsaktivität stört, so ist es unzulässig. Diese Zeit soll nur für die Arbeit genutzt werden; es ist für dich unzulässig die Arbeitszeit mit Dingen zu verbringen, die dich von der Arbeit abhalten.


Schaykh ‘Abdulaziiz bin Baaz, rahimahullaah

Ad-Da‘wah Magazin; Frage Nr. 1480, am 17.09.1415 n.H.
alifta.net> Band 8, Seite 362