Frage:

Wenn der Arbeitnehmer das Recht auf eine finanzielle Leistung für den Umzug seiner Familie von seiner Stadt zu seinem Arbeitsplatz hat, seine Familie aber tatsächlich nicht umgezogen ist und er Dokumente gefälscht und eine solche finanzielle Leistung erhalten hat. Ist das erlaubt?

Antwort:

Diese Handlung ist nach der reinen islamischen Scharia nicht erlaubt. Sie führt dazu, Geld durch Lügen und Täuschung zu erwerben. Geld auf diese Weise zu erwerben, ist Haram (verboten) und muss verurteilt und davor gewarnt werden. Möge Allah uns vor solchem bewahren!

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 6, Seite 401. Übersetzung: Abu Davut Konyevi