Frage:

Wenn jemand eine Stelle anstrebt, für die er qualifiziert ist und bei der er erfolgreich sein könnte, aber nicht die erforderliche Urkunde/Zertifizierung besitzt, um sich dafür zu bewerben, ist es dann erlaubt, ein gefälschtes Zertifikat für die Bewerbung zu verwenden? Und wenn er erfolgreich ist, ist es ihm dann erlaubt, das Gehalt zu behalten oder nicht?

Antwort:

Es scheint mir, von der reinen Scharia und ihren erhabenen Zielen her, dass solche Handlungen nicht erlaubt sind, weil dies eine Anstellung durch Lügen und Täuschung bedeutet. Dies sind verbotene Dinge, die die Tür weit für das Böse öffnen und den Weg für Betrug ebnen können.

Zweifellos müssen diejenigen, denen die Aufgabe der Einstellung von Mitarbeitern anvertraut wird, so weit wie möglich qualifizierte und vertrauenswürdige Personen suchen.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 6, Seite 401. Übersetzung: Abu Davut Konyevi