Frage:

Können wir Fleisch von Tieren essen, die von Personen mit unbekannter ‘Aqidah (Glaubensbekenntnis) geschlachtet wurden, die Sünden begehen, obwohl sie wissen, dass diese Haram (verboten) sind, und diejenigen, die (unabsichtlich) die Jinn (aus Feuer erschaffene Kreaturen) anrufen?

Antwort:

Wenn eine Person nicht bekanntermaßen Schirk (das Beigesellen anderer mit Allah in Seiner Göttlichkeit oder Anbetung) begangen hat, sind die von ihnen geschlachteten Tiere Halal (erlaubt), vorausgesetzt, sie sind Muslime, die bezeugen, dass es keinen Gott (Ilah) außer Allah gibt und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, und nicht bekannt dafür sind, etwas getan zu haben, das sie zu Kafirs (Ungläubigen) machen würde.

Dies gilt, es sei denn, sie sind dafür bekannt, eine Handlung begangen zu haben, die Schirk darstellt, wie das Anrufen der Jinn oder der Toten und das Suchen ihrer Hilfe, da dies eine große Form des Schirks ist. Es ist nicht erlaubt, Fleisch von Tieren zu essen, die von einer solchen Person geschlachtet wurden. Das Anrufen der Jinn beinhaltet, sie um etwas zu bitten, etwas zu gewähren oder einer bestimmten Person zu schaden. Das Gleiche gilt für diejenigen, die die Toten oder die Engel anrufen und ihre Hilfe suchen oder ihnen Gelübde machen. All dies sind Formen des großen Schirks. Möge Allah uns Sicherheit und Schutz gewähren!

Was Sünden betrifft, so verbieten sie nicht das Essen von Tieren, die von Personen geschlachtet wurden, die sie begehen, solange sie diese Sünden nicht für erlaubt halten; vielmehr sind die von ihnen geschlachteten Tiere Halal, vorausgesetzt, sie werden auf die von der Scharia (Islamisches Gesetz) vorgeschriebene Weise geschlachtet. Diejenigen, die Sünden für erlaubt halten, gelten als Kafirs (Ungläubige), wie zum Beispiel das Erlauben von Zina (vorehelicher Geschlechtsverkehr und/oder Ehebruch), das Trinken von Khamr (Rauschmitteln), Riba (Zinsen), Undankbarkeit gegenüber den Eltern, falsches Zeugnis und andere ähnliche verbotene Handlungen, über die sich Muslime einig sind.

Wir bitten Allah, uns vor allem zu schützen, was Ihn missfällt.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fataawa Ibn Baz, Teil 4, Seite 31. Übersetzung: Abu Davut Konyevi