Frage:
Was ist das islamische Urteil über Menschen, die regelmäßig am Tag von 'Arafah (9. Dhul-Hijjah) ein Opfertier schlachten, auch wenn sie die Hajj nicht verrichten? Sie nennen dieses Opfer "I'rafah" und verrichten das Schlachten mit der Absicht, dies im Namen eines verstorbenen Verwandten, wie z. B. einem Elternteil, einem Sohn, einer Tochter oder Geschwistern zu tun.

Antwort:
Die Gewohnheit am Tag von 'Arafah ein Opfer zu schlachten, als Akt um sich Allah zu nähern, ist nicht erlaubt, denn es ist eine Bid'ah! Egal ob die Menschen die Thawab (Belohnung von Allah) dafür ihren verstorbenen Angehörigen oder jemand anderem widmen wollen. Denn für so eine Praxis gibt keinen Scharii (islamisch legalen) Beweis und der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: "Wer eine Handlung ausführt, die nicht in Übereinstimmung mit dieser unserer Sache (Islam) ist, der wird es zurückgewiesen bekommen."

Möge Allah uns Erfolg gewähren! Möge Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein!


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajna ad-Daima; Fatwa Nr. 20447