Frage:

Ich bin verheiratet, Alhamdulillah, und habe Kinder. Ich lebe in einer anderen Stadt als meiner Familie, aber an Feiertagen gehe ich in die Stadt, in der meine Familie lebt. Am 'Eid-ul-Adha (Fest des Opfers) kamen meine Kinder und ich fünf Tage vor dem 'Eid, aber wir haben keine Udhiyah (Opfertier von Nicht-Pilgern) dargebracht, obwohl ich es mir leisten könnte. Ist es mir erlaubt, eine Udhiyah darzubringen? Ist die Udhiyah meines Vaters gültig für mich, meine Frau und meine Kinder? Was ist das Urteil über die Udhiyah für jemanden, der finanziell dazu in der Lage ist? Ist es verpflichtend für denjenigen, der nicht dazu in der Lage ist? Ist es erlaubt, Schulden aufzunehmen, um die Udhiyah zu erbringen?

Antwort:

Die Udhiyah ist eine Sunna (freiwillige Handlung der Anbetung, die dem Beispiel des Propheten folgt), nicht Wajib (verpflichtend), und ein Schaf reicht für einen Mann und die Mitglieder seines Haushalts aus, weil der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) jedes Jahr zweihörnige Widder opferte, die weiß mit schwarzen Flecken waren; eines für sich selbst und die Mitglieder seines Haushalts und das andere für diejenigen seiner Ummah, die an die Einheit Allahs glauben.

Wenn Sie, lieber Fragesteller, in einem separaten Haus leben, dann reicht die Udhiyah, die Ihr Vater für sich selbst und die Mitglieder seines Haushalts darbringt, nicht für Sie aus, da Sie nicht mit ihnen im selben Haus leben. Es ist vorgeschrieben, dass Sie eine Udhiyah für sich selbst und Ihre Familie darbringen. Es ist nichts Falsches daran, wenn ein Muslim Schulden aufnimmt, um eine Udhiyah zu erbringen, wenn er in der Lage ist, ihn zurückzuzahlen. Möge Allah uns allen Erfolg gewähren!

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Fatwas von Ibn Baz, Band Nr. 18; Seite Nr. 38