Frage:
Ist es erlaubt, Fotos/Bilder {صور} zu behalten, welche kleine Kinder zur Hälfte oder auch im Ganzen zeigen, um diese in einem Foto-Album aufzubewahren und nicht, um sie an Wänden aufzuhängen?

Antwort:
Es ist nicht erlaubt, Fotos/Bilder {صور} aufzubewahren, selbst wenn sie nicht an den Wänden oder anderen Plätzen hängen oder aufbewahrt werden, außer für Ausweispapiere, Pässe oder andere Dokumente, die notwendig sind. Dies aufgrund der Worte des Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa salam) zu 'Ali (radiallahu anhu):

{لا تدع صورة إلاَّ طمستها.}

„Verlasse nie ein Bild, außer dass du es vernichtet hast.“ [1]

Möge Allah unseren Propheten Muhammad, seine Familie und seine Gefährten segnen und ihnen Frieden schenken.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Abdul-Aziz ibn Abdullah ibn Baz, Abdul-Razzaq Afify, Abdullah ibn Ghudayyan, Abdullah ibn Qaud)

Fataawa al-Ladjnah ad-Daa`imah, Band 1, Seite 709; Vierte Frage der Fatwa Nr. 4679

 

[1] Sahih Muslim, Buch über Begräbnisse, Nr. 969; At-Tirmidhi, Buch über Begräbnisse, Nr. 1049; Al-Nasa'i, Buch über Begräbnisse, Nr. 2031; Abu Dawud, Buch über Begräbnisse, Nr. 3218; und Ahmad, Musnad, Band 1, Seite 96.