Frage:
Ich bin ein Multazim (praktizierender Muslim); ich trage einen Bart und besitze einen Friseurladen, da dies von Kindheit an meine Begabung ist und ich keinen anderen Beruf habe, um den Lebensunterhalt verdienen. Während meiner Arbeit rasiere ich die Bärte meiner Kunden, ist dies sündhaft? Was ist das Urteil hierüber?
Auch verwende ich Haartrockner, um ihre Haare zu stylen - Was ist das Urteil hierüber?

Antwort:
Aller Lobpreis gebührt Allah allein und Friede und Segen seien auf Seinem Propheten, dessen Familie und Gefährten.

Erstens: Es ist für einen Muslim haram (verboten), seinen Bart zu rasieren, aufgrund der Beweise aus den sahih-Ahadith [1], welche aufzeigen, dass es haram ist, seinen eigenen Bart, oder den Bart eines anderen zu rasieren. Es ist verboten, den Bart von jemand anderem zu rasieren, da es Zusammenarbeit in Sünde verursacht, was gemäß der Aussage Allahs verboten ist: „… aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, …“ (5:2).

Zweitens: Es ist ihnen erlaubt, das Haar von Männern zu kämmen, zu stylen und Öl oder Parfüm an ihr Haar anzubringen. Doch bei Frauen ist ihnen dies nicht erlaubt, wenn sie keine Mahrams [2] sind.

Möge Allah uns Erfolg gewähren. Möge der Friede und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Qa`du, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn, `Abdullah ibn Baz )

Fataawa al-Lajnah ad-Daa'imah lil-Buhuth al-'Ilmiyyah wal-Iftaa; Fatwa Nr. 3021


[1] Hadith, der von Leuten übermittelt wurde, welche für ihre Aufrichtigkeit und Genauigkeit bekannt waren; frei von Seltsamkeit und Makel
[2] Frauen, die zur Heirat erlaubt wären