Frage:
Darf eine Frau an gemischten Universitäten und Schulen studieren, in Anbetracht dessen, dass es im Westen nur diese Schulen und Universitäten gibt und dass die muslimischen Frauen mit islamischer Kleidung den Schikanen der Ungläubigen ausgesetzt sind?

Antwort:
Gemischte Lehranstalten sind haram (verboten) und eine große Abscheulichkeit. Eine der Wegweiser für dieses Verbot ist der Beweis, dass dies zu sexueller Begierde und Unmoral, zu weiteren verbotenen Taten, Übeln und Verdorbenheit einlädt. Dazu kommt, dass dies in einem unislamischen Land ist, dadurch ist es noch strikter verboten und verbannt.
In der Tat ist das Studium nicht verpflichtend, dadurch würde man Verbotenes erlauben. Die Frauen sollen auf legalen Wegen lernen und sich selber keiner Heimsuchung aussetzen. Sie sollen Kassetten von Sunni-Gelehrten anhören und das Programm „Nuur 'alaa ad-Darb“ im saudischen Radio hören.   

Allah möge Erfolg geben. Mögen Sein Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Baku Abu Zaid, Salih Fawzan, Abdul-Aziz al’al-Schaikh, Abdul-Aziz bin Abdullah bin Baz)

Fataawaa al-Lajna ad-Daa'imah; alifta.net> Fatwa Nr. 19479

 

Anmerkung: Siehe auch: Studieren, um nicht vom Ehemann abhängig zu sein