Frage:

Eines der religiösen Feste der Bürger dieses Landes ist Weihnachten, die Geburt des Messias (alayhi salam), und viele von ihnen schmücken ihre Häuser mit bestimmten Pflanzen oder verschiedenen Lichtern, die an den Hauswänden angebracht werden u.ä. Wie ist die Rechtsmeinung dazu, wenn der Muslim diese Dinge übernimmt? Und ist es dem Muslim erlaubt, Schmuck außerhalb des Hauses zu den muslimischen Feiertagen anzubringen? Außerdem gibt es zu Weihnachten ein Auto, welches die Gegend abfährt und unter den Kindern kostenlose Süßigkeiten verteilt. Wir leben unter ihnen und unsere Kinder sehen diesen Anblick, dürfen sie die Süßigkeiten annehmen oder nicht?

Antwort:

Was eine zur Schau gestellte Freude und Festschmuck zu Weihnachten oder anderen religiösen christlichen Feiertagen angeht, so ist dies zweifellos verboten. Wir sagen sogar mit den Worten von Ibn Qayyim (Allah sei ihm gnädig): „Wenn dieses vom kufr übernommen wird, so wiegt das schwerer als Alkohol zu trinken o.ä. von dem, was die Christen als erlaubt betrachten und laut Scharia verboten ist.“

Die Muslime sollten sich durch Stärke und Stolz auszeichnen und keine Nachläufer der Christen sein. Was aber nun diese Autos angeht, so sollten die Muslime sich bei den Christen beschweren, wenn sie damit auch die muslimischen Wohngegenden abfahren.

Gegen eine Schmückung der Häuser zu den muslimischen Feiertagen ist meiner Meinung nach nichts einzuwenden, da es sich dabei um einen Ausdruck der Freude handelt, genauso wie es auch erlaubt ist, das Tamburin zu schlagen oder mit Speer und Pfeilen zu spielen o.ä.

Schaykh Muhammad ibn al-Uthaymin, rahimahullah

Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 19.