Frage:

Was gilt für denjenigen, der mit dem Islam in Kontakt kommt und ihn nicht aus Überheblichkeit ablehnt, sondern sich intensiv mit dieser Religion beschäftigt und dann plötzlich stirbt?

Antwort:

Es gilt, dass er als Ungläubiger gestorben ist.

Schaykh Muhammad ibn al-Uthaymin, rahimahullah

Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 1