Frage:

Wie ist Ihre Meinung zu der häufig gestellten und peinlichen Frage für Muslime bezüglich Frauen und männlichen Ärzten? Was raten Sie muslimischen Schwestern und denen, die für sie verantwortlich sind?

Antwort:

Es besteht kein Zweifel, dass die Angelegenheit von muslimischen Frauen und männlichen Ärzten sehr wichtig und schwierig ist; jedoch, solange die Frau gottesfürchtig, fromm und umsichtig ist, muss sie für sich selbst Vorsichtsmaßnahmen treffen und auf diese Angelegenheit achten. Es ist ihr nicht gestattet, sich in Khulwah (allein mit einem Mitglied des anderen Geschlechts) mit einem männlichen Arzt zu befinden, so wie es auch für Ärzte nicht gestattet ist, in Khulwah mit ihr zu sein. Männlichen Verantwortlichen für Frauen wurden Anordnungen und Anweisungen gegeben, um dies zu verhindern. Eine Frau muss dies vermeiden und fähige weibliche Ärzte aufsuchen, wenn sie verfügbar sind - alles Lob gebührt Allah - somit besteht keine Notwendigkeit für einen männlichen Arzt.

Wenn die Notwendigkeit besteht, einen männlichen Arzt aufzusuchen, weil es keine weiblichen Ärzte gibt, besteht kein Einwand gegen Untersuchung und Behandlung, denn diese Angelegenheiten werden erlaubt, wenn die Notwendigkeit es erfordert. Die Untersuchung darf jedoch nicht unter vier Augen stattfinden, sondern in Anwesenheit eines Mahram (Ehepartner oder nicht heiratsfähiger Verwandter), wenn die Krankheit am Kopf, an der Hand, am Bein oder Ähnlichem ist. Wenn die Krankheit in den 'Awrah (Körperteilen, die in der Öffentlichkeit bedeckt sein müssen) Regionen ist, muss ihr Ehemann oder eine andere Frau anwesend sein; das ist besser und sicherer, oder in Anwesenheit von einer oder zwei Krankenschwestern. Wenn eine Frau bei der Krankenschwester ist, ist das besser und sicherer, um Verdacht zu vermeiden. Jedoch ist es nicht gestattet, mit der Frau unter vier Augen zu sein.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 5, Seite 392. Übersetzung: Abu Davut Konyevi