Frage:

  • Wie lautet das Urteil bezüglich dem Gebet und dem Fasten während der Reise?
  • Was ist besser: das Gebet in voller Länge (unverkürzt) zu verrichten und das Fasten zu wahren, oder die "Rukhsah" (Kürzung des Gebets und das Brechen des Fastens)?

Bitte bedenken Sie, dass die Fernreise heutzutage weder viel Zeit in Anspruch nimmt, noch große Schwierigkeiten bereitet.

Antwort:
Es ist für den Reisenden erlaubt, während des Ramadan das Fasten zu brechen und die Gebete mit vier Raka'aat zu verkürzen. Dies ist die bessere Vorgehensweise, als das Fasten und das Gebet in voller Länge (vollständige Raka'aat) zu verrichten. Es ist authentisch berichtet, dass der Prophet (sall Allahu ʿalay-hi wa-sallam) sagte: "Allah liebt, dass Seine Erlaubnis in Anspruch genommen wird, so wie Er es liebt, dass Seine Befehle eingehalten werden."

Der Prophet (sall Allahu ʿalay-hi wa-sallam) sagte auch: "Es ist keine Frömmigkeit, während des Reisens zu Fasten."

Möge Allah uns Erfolg gewähren. Möge der Frieden und Segen auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie und auf seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Shaikh Abdul-`Aziz ibn Baz, Shaikh Abdul-Razzaq `Afify, Shaikh Abdullah ibn Ghudayyan)