Frage:
Einige Frauen fasten nicht während des Ramadans, da sie einen gesetzlichen (Entschuldigungs-)Grund dafür haben. Dürfen sie in der Öffentlichkeit essen und trinken, oder sollten sie dies versteckt machen, auch wenn dies dazu führt, dass man mehr als 3 Mahlzeiten zu sich nimmt?
Antwort:
Wer sein Fasten im Ramadan aufgrund eines gesetzlichen Grundes bricht, so bricht er sein Fasten versteckt, wie der Reisende, von dem niemand weiß, dass er Reisender ist. Auch die Frau, bei der niemand weiß, dass sie ihre Periode hat, so isst und trinkt sie versteckt, damit sie nicht verdächtigt wird, nachlässig zu sein. Genauso der Mann, damit er nicht verdächtigt wird, nachlässig bezüglich Allahs Geboten zu sein.
Falls man jedoch unter Leuten ist, die den jeweiligen Zustand kennen, dass er z.B. Reisender ist oder dass sie unter einer Gruppe Frauen ist die wissen, dass sie die Periode hat, so ist es kein Problem unter ihnen öffentlich zu essen oder zu trinken, da der jeweilige Zustand bekannt ist. Genauso der Reisende unter einer Gruppe, die wissen, dass er am Reisen ist. Falls man jedoch unter Leuten ist, die den jeweiligen Zustand nicht kennen, so sollte dies unterlassen werden. Was jedoch verpflichtend ist, ist dass man es versteckt macht, damit man nicht dem üblem verdächtigt wird. Genauso die Frau, bei der niemand um sie herum weiß, dass sie ihre Periode hat, sollte nicht unter anderen essen und trinken, da dies dazu führen kann, dass sie verdächtigt wird, nachlässig bezüglich den Geboten Allah ist, und dass sie nicht im Ramadan fastet.
 
Scheich Abdul-Aziz Aali Scheich
Fatawa Nur ala Darb, Band 16, S. 88
Übersetzt von Rida Abu Idrees