Frage:
Wie lautet das Urteil über diejenigen, die unter Epilepsie leiden?
Antwort:
Falls sie fasten und während dem Fasten einen Anfall bekommen, so sind sie wie der Schlafende: ihr Fasten ist gültig. Falls jedoch ihr Verstand den ganzen Tag schwindet, so gilt für sie dasselbe wie für alle anderen Geisteskranken, welche von dem Fasten befreit sind: ihnen ist nichts verpflichtend und auch müssen sie nichts nachholen. (Beispielsweise) wie wenn man einen Anfall am Ende der Nacht bekommt und dieser Anfall erst in der darauffolgenden Nacht aufhört. Dies ist anders als der Ohnmächtige, welcher dem Schlafenden gleicht.

Scheich Abdul-Aziz Aali Scheich

Fatawa Nur ala Darb, Band 16, S. 96
Übersetzt von Rida Abu Idrees