Frage:

  • Was ist das Urteil über einen 15-jährigen Jungen, der das Fasten im Ramadan mit dem Vorwand bricht, dass er sehr müde wäre und das Fasten nicht vervollständigen könnte?
  • Wenn es für ihn erforderlich ist, versäumtes Fasten nachzuholen, kann er es nach dem nächsten Ramadan nachholen?

Antwort:
Es ist für einen Mukallaf, der ein vernünftiger, reifer, gesunder, ansässiger (nicht reisender) Muslim ist, verboten sein Fasten tagsüber im Ramadan zu brechen. Wenn sie eine Erschwernis durchmachen und aus Not gezwungen sind das Fasten zu brechen, genau wie jemand, der gezwungen ist totes Fleisch zu essen, dürfen sie so viel essen wie es nötig ist um die Erschwernis zu überwinden. Dann müssen sie sich für den Rest des Tages von allem fern halten, was das Fasten bricht und diesen Tag nach dem Ramadan nachholen.

Wenn sie das Nachholen bis zum nächsten Ramadan ohne legitimen Vorwand hinauszögern, dann müssen sie es nachholen und zusätzlich für jeden versäumten Tag einen Bedürftigen speisen. Jeder, der das 15. Lebensalter erreicht hat, gilt als eine reife Person. Das Gleiche gilt für einen Jungen, der Mani ausscheidet, weil er feuchte Träume oder das Bedürfnis oder Schamhaare in seiner intimen Region hat.
Ein Mädchen zeigt ein viertes Zeichen der Pubertät, welches die Menstruation ist.

Möge Allah uns Erfolg geben. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajna ad-Da'ima; Kategorie: Ramadan; Band 10; Seite 236-237; Erste Frage der Fatwa Nr. 6355