Frage:
Ungefähr vor zehn Jahren machte ich die wohlbekannte Phase der Pubertät durch. Im ersten Jahr meines Erwachsenseins allerdings fastete ich den Monat Ramadan nicht, obwohl ich dazu keine körperliche Entschuldigung hatte. Es war zu jener Zeit meine Unwissenheit nicht zu realisieren, dass es meine Pflicht war.

Muss ich diese Tage jetzt nachholen?
Muss ich zusätzlich zum Nachholen dieser Tage noch eine Sühne leisten?

Antwort:
Es ist Ihre Pflicht, jenen Monat nachzuholen, in dem sie nicht fasteten und gleichzeitig bereuen und um Allahs Vergebung bitten.
Sie müssen einen Armen speisen, für jeden Tag den Betrag von einem halben Sa‘ [1] eines Grundnahrungsmittels wie Datteln, Reis oder anderem, wenn sie in der Lage sind, das zu tun. Wenn sie arm sind und nicht die Fähigkeit haben, dies zu tun, dann brauchen sie nichts weiter zu tun, als das Fasten nachzuholen.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa al-Mar´ah – 131. Frage


[1] Zwei mal zwei offene Hände voll Nahrung