Frage:
Ist es erlaubt, die Pflicht der Zakat ul-Fitr am ersten Tag des Ramadan zu entrichten? Und ist es erlaubt, sie in Form von Geld zu verteilen?

Antwort:
Was das Entrichten davon am ersten Tag des Ramadans betrifft, so gibt es darüber Ikhtilaf. Die richtigste Meinung dazu ist, dass es nicht erlaubt ist, denn es wird Zakat ul-Fitr genannt und al-Fitr (Ende des Fastens) geschieht nicht, außer am Ende des Monats. Auch ordnete der Gesandte Allahs (sallAllahu alaihi wassallam) an, dass sie entrichtet werden soll, bevor die Menschen zum ´Mitgebet (Salat ul-´Id) hinausgehen. Ferner verteilten die Sahaba die Zakat ul-Fitr ein oder zwei Tage vor dem ´Id-Fest.

Das Verteilen der Zakat ul-Fitr in Form von Geld ist (ebenfalls) ein Punkt der Ichtilaaf (Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten). Jedoch ist die richtige Meinung dazu, dass sie nicht anders, als in Form von Nahrung entrichtet werden darf!

Denn Ibn Umar sagte: „Der Gesandte Allahs machte (die Bezahlung von) Zakat ul-Fitr als ein Saa‘ Datteln oder ein Saa‘ Weizen verpflichtend… .“ (Bukhaari 2:579: Ein Saa' gleicht vier Mudd, und ein Mudd gleicht der Menge von zwei Händen, die man zusammen aufhält und sie mit Nahrung füllt. Es ist eine Maßeinheit in Volumen, nicht in Gewicht.)

Abu Sa’id Al-Khudri sagte: „Wir verteilten sie (Zakat ul-Fitr) in der Zeit des Gesandten Allahs (sallAllahu alaihi wassallam) als ein Saa‘ (4 mal zwei Hände voll) Nahrung, und unsere Nahrung waren Datteln, Gerste, Rosinen und Hüttenkäse… .“ (Bukhaari 2:582)

Aus diesen zwei Ahadith wird deutlich, dass Zakat ul-Fitr nicht anders, als in Form von Nahrung entrichtet wird. Die Verteilung davon in Form von Nahrung zeigt dies öffentlich an und alle Mitglieder der Familie wissen davon. Auf diese Weise geschieht eine Zurschaustellung und Bekanntmachung dieses Aspekts der Religion.

Würde sie in Form von Geld bezahlt, würde dies verdeckt geschehen und sich eine Person vielleicht selber vorziehen, während diese sie in Form von Geld verteilt und somit den Betrag verringern könnte. (So ist der Geldbetrag unterschiedlich, wenn wir den Wert von einem Saa’ Datteln mit dem Wert von einem Saa’ Gerste z.B. vergleichen, da ein Saa‘ Gerste etwa 7 Riyal [$ 2.00] Wert ist, während ein Saa‘ Datteln etwa, je nach Qualität, zwischen 25 Riyal [$ 7.00] bei minderer Qualität, über 42 Riyal [$ 12.00] bei mittlerer Qualität bis hin zu 175 Riyal [$ 49.00] für die beste Qualität, wert ist.)

Deshalb ist die strikte Befolgung des Gesetzes (von Qur’aan und Sunnah) das Beste und sie ist gesegnet. Jemand könnte argumentieren, dass die Verteilung von Nahrung den Armen keinen Nutzen bringt. Aber wir sagen, dass die arme Person - wenn wirklich arm – mit Sicherheit von der Nahrung profitiert.


Schaykh Uthaymin, rahimahullah

Aus dem Buch "Fataawaa Ash-Schaykh Muhammad Ibn Saalih al-Uthaymin“