Frage:
Was ist das Urteil über denjenigen, der aus Vergesslichkeit die Zakat-ul-Fitr während der Khutbah nach dem `Id-Gebet entrichtet?

Antwort:
Die Zakat-ul-Fitr vor dem Salah zu entrichten ist waajib (verpflichtend), doch wenn man dies vergisst, so ist nichts notwendig (an Sühneleistung etc.), außer sie zu entrichten, wenn es einem einfällt, da es eine Fardiah ( فريضة - Pflichthandlung) ist. Es ist für niemanden zulässig, sie (Zakatul-Fitr) absichtlich bis nach dem `Id-Gebet zu verzögern, gemäß der korrekteren Ansicht von zwei Gelehrtenansichten, da der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) den Muslimen anbefohlen hat, sie vor dem `Id-Gebet zu entrichten.