Frage:
Ist es erlaubt, das Salah (Gebet) in Friedhöfen zu verrichten?

Antwort:
Es ist nicht erlaubt, das Salah in Friedhöfen zu verrichten; wer darin betet, dessen Salah ist nichtig und es ist waajib für ihn, es zu wiederholen. Dies basiert auf den Mutawaatir-Ahadith [1] des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam), in denen verboten wird, die Gräber als Moscheen zu nehmen, außer für das Totengebet (Salaatul-Janaazah), bei dem kein Problem besteht, es auf dem Friedhof zu verrichten.

Und von Allah ist der Erfolg. Mögen Allahs Salaah und der Salaam auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Bakr Abu Zayd, `Abdul-`Aziz Al Al-Shaykh, Salih Al-Fawzan, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-`Aziz Bin Baz)

alifta.net> Gruppe 2> Band 5: Fiqh - Salah 1> Urteile bezüglich Moscheen> Das Salah in Friedhöfen zu verrichten> Zweite Frage der Fatwa Nr. 16731; Band 5, Seite 253

 

[1] Mutawaatir-Hadith = Hadith, der von einer erheblichen Anzahl an Überlieferern berichtet wurde, in der gesamten Kette der Erzählung, deren Absprache auf eine Lüge unmöglich ist.