Frage:
Sollen wir das Totengebet für einen verstorbenen Fötus verrichten?

Antwort:
Wenn die Fehlgeburt im fünften Monat oder später ist, dann wird der Fötus gewaschen, das Totengebet für ihn verrichtet und unter den Muslimen beerdigt.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa von bin Baz
Buch über Beerdigung > Totengebet > das Urteil darüber für einen Fötus zu beten


Frage:
Meine Frau hatte vor ihrem Tod eine Fehlgeburt mit einem vier Monate alten Fötus. Ich habe den Fötus begraben ohne ihn zu waschen und das Totengebet zu verrichten. Muss ich deswegen Kaffara entrichten?

Antwort:
Gemäß der stärkeren Meinung der Gelehrten, hätte er gewaschen und eingehüllt und das Totengebet für ihn verrichtet werden sollen, da er vier Monate alt war. Abu Dawud und Tirmidhi berichten, dass Al-Mughirah ibn Shu`bah (radiAllahu) anhu sagte, dass der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) sagte: „Das Totengebet soll für einen fehlgeborenen Fötus verrichtet werden.“

Allerdings ist dies in Ihrem Fall zu spät, also müssen Sie keine Kaffara entrichten.

Möge Allah uns Erfolg gewähren. Frieden und Segen seien auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Gruppe 1 > Volume 8: Gebet 3 > Beerdigungen > das Totengebet > Totengebet für einen fehlgeborenen Fötus

 


Frage:
Bitte raten Sie mir zu meiner Frau: Bevor sie starb, verlor sie ihr Baby, im vierten Monat der Schwangerschaft. Sie nahm ihn und begrub ihn, ohne das Totengebet zu verrichten. Bitte raten Sie mir, was ich hätte tun sollen.

Antwort:
Das Kind hätte gemäß der korrekten Meinung gewaschen, beerdigt und das Totengebet für es gelesen werden sollen, sofern es mindestens vier Monate erreicht hätte, wegen des allgemeinen Berichts von Abu Dawud und Tirmidhi von Mughirah ibn Shu’bah, dass der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Das Totengebet muss für den verloren gegangenen Fötus gelesen werden.“ Aber da dies nicht getan wurde, kannst du jetzt nichts mehr tun.
 
 
 
Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 8/406
 

Und sie sagten:
Wenn das Alter von vier Monaten (beim Fötus) nicht erreicht wurde, dann muss das Totengebet nicht verrichtet werden und das Kind muss keinen Namen bekommen und kein Aqiqa muss geopfert werden, weil die Seele noch nicht eingehaucht wurde.

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 8/408


Frage:
Wenn ein Fötus vor dem vierten Monat abgeht, sollte dann die Aqiqa geopfert werden oder nicht?

Antwort:
Wenn der Fötus vor dem vierten Monat der Schwangerschaft abgeht, dann muss kein Aqiqa geopfert werden, er wird nicht mit Namen benannt und kein Totengebet wird verrichtet und der Fötus kann irgendwo begraben werden.
Aber nach vier Monaten ist die Seele in ihn eingehaucht, so dass er einen Namen bekommen und beerdigt werden muss. Und das Totengebet muss verrichtet werden und er muss auf einem islamischen Friedhof begraben werden (oder mit den Muslimen). Und das Aqiqa sollte meiner Meinung nach geopfert werden. Manche Gelehrte sagen, dass das Aqiqa nicht getan werden muss, es sei denn dass das Kind mindestens sieben Tage lang gelebt hat, aber die korrekte Ansicht ist die, dass ein Aqiqah geopfert werden muss, weil er am Jüngsten Tag auferweckt werden wird und für seine Eltern Fürsprache einlegen wird.


Shaykh Muhammad ibn Saalih al-‘Uthaymin, rahimahullah

As’ilat al-Baab il-Maftuuh, Frage 653


Und er sagte:
Die Gelehrten sagen: Wenn der Fötus abgeht und menschliche Züge in ihm erkannt werden, dann ist das Blut, welches nach der Fehlgeburt kommt, Nifaas, so dass die Mutter nicht beten und keinen Geschlechtsverkehr haben darf, bis sie wieder rein wird. Wenn der Embryo formlos abgeht (so dass keine menschlichen Züge erkennbar sind), dann wird das Blut nicht als Nifas angesehen, vielmehr zählt das Blut dann zur Istihada, welches sie nicht davon abhält zu beten und zu fasten.
Die Gelehrten sagen: Der früheste Zeitpunkt, ab dem menschliche Züge erkennbar sind, ist die Zeitspanne von 81 Tagen.

Fataawa al-Mar’ah al-Muslimah, 1/304, 305