Frage:

Gibt es einen Unterschied zwischen einer Moschee (Masjid) und einem Gebetsraum (Musalla)? Betet man bei Betreten des Gebetsraumes die zwei Begrüßungsrak’at wie beim Betreten der Moschee? Wenn es in der Stadt eine Moschee gibt, wo nur ein Gebet pro Tag verrichtet wird und die den Rest des Tages vielleicht geschlossen ist, oder wo nur das Freitagsgebet verrichtet wird, wie dies in einigen Moscheen in den westlichen Ländern der Fall ist, gelten dann alle Regeln einer Moschee für sie?

Antwort:

Was die Gebetsräume betrifft, die in einigen Häusern in den westlichen Ländern eingerichtet wurden, so scheinen sie mir nicht als Moschee zu gelten, und daher verfügt ihr Besitzer über sie so, wie ein Besitzer über seinen Besitz verfügt. Über eine Moschee verfügt niemand, da sie eine Stiftung für die Allgemeinheit der Muslime ist. Was aber die Moscheen betrifft, in denen nur das Freitagsgebet verrichtet wird, so sind sie Moscheen, auf die auch sämtliche Regeln einer Moschee angewandt werden. Der Beweis hierfür ist, dass der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) auf den Gebetsplatz der Feste die Regeln einer Moschee anwandte, obwohl nur die Festgebete dort verrichtet wurden.

Schaykh Muhammad ibn al-Uthaymin, rahimahullah

Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 70.