Abu Hurayrah (radiyaAllahu anhu) berichtete: Der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi wa sallam) sagte:

{لَا تُقْبَلُ صَلَاةُ مَنْ أَحْدَثَ حَتَّى يَتَوَضَّأَ. قَالَ رَجُلٌ مِنْ حَضْرَمَوْتَ: مَا الْحَدَثُ يَا أَبَا هُرَيْرَةَ؟ قَالَ: فُسَاءٌ أَوْ ضُرَاطٌ}

„Kein Gebet wird von jemandem mit al-Hadath, angenommen, bis er Wudu verrichtet hat.” Ein Mann aus Hadramawt fragte: „Was ist ‚al-Hadath‘ oh Abu Hurayrah?“ Er sagte: „Das geräuschlose oder hörbare Luftlassen.“ (Al-Bukhari, 135)

Al-Bukhaari (5452) und Muslim (564) berichteten von Jaabir ibn ‘Abd-Allaah dass der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: {مَنْ أَكَلَ ثُومًا أَوْ بَصَلًا فَلْيَعْتَزِلْنَا أَوْ لِيَعْتَزِلْ مَسْجِدَنَا وَلْيَقْعُدْ فِي بَيْتِهِ}

„Wer Knoblauch oder Zwiebeln isst, lasst ihn von uns oder von unserer Moschee fernbleiben und in seinem Haus bleiben.“ Gemäß einer anderen Version bei Muslim heißt es:

{مَنْ أَكَلَ الْبَصَلَ وَالثُّومَ وَالْكُرَّاثَ فَلَا يَقْرَبَنَّ مَسْجِدَنَا فَإِنَّ الْمَلَائِكَةَ تَتَأَذَّى مِمَّا يَتَأَذَّى مِنْهُ بَنُو آدَمَ}

„Wer Knoblauch oder Zwiebeln oder Lauch isst, lasst ihn sich unserer Moschee nicht nähern, denn die Engel werden durch dieselben Dinge belästigt, die auch den Sohn Adams belästigen.“
 
Muslim (567) berichtete, dass 'Umar (radiya-llahu anhu) sagte:

{إِنَّكُمْ أَيُّهَا النَّاسُ, تَأْكُلُونَ شَجَرَتَيْنِ لَا أَرَاهُمَا إِلَّا خَبِيثَتَيْنِ, هَذَا الْبَصَلَ وَالثُّومَ. لَقَدْ رَأَيْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا وَجَدَ رِيحَهُمَا مِنْ الرَّجُلِ فِي الْمَسْجِدِ أَمَرَ بِهِ فَأُخْرِجَ إِلَى الْبَقِيعِ ، فَمَنْ أَكَلَهُمَا فَلْيُمِتْهُمَا طَبْخًا}

„‘Oh ihr Leute, ihr esst zwei Pflanzen, die ich nichts außer abstoßend finde, nämlich Zwiebeln und Knoblauch.‘ Ich erinnere mich an den Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam), wenn er ihren Geruch an einem Mann in der Moschee wahrnahm, dann erließ er die Anweisung, dass er nach Al-Baqii` hinausgebracht wurde. Wer sie isst, soll ihren Geruch durch kochen zerstören.“

In ‚Kashshaaf al-Qinaa’‘ (2/365) heißt es: „Es ist von der Sunnah jede Moschee vor allen Arten des Schmutzes, Dreck, Schleim, geschnittenen Nägeln oder Schnurrbarthaaren, rasierten Haaren des Kopfes oder ausgezogenen Haaren der Achseln zu bewahren, weil die Moschee für solche Dinge nicht gebaut wurde. Es ist auch Sunnah, sie vor abstoßenden Gerüchen wie Zwiebel, Knoblauch, Lauch und ähnlichen Dingen zu bewahren, selbst wenn niemand in der Moschee anwesend ist, weil der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{إن الملائكة تتأذى مما يتأذى منه الناس}

„Die Engel werden von den selben Dingen abgestoßen, die den Sohn Adams abstoßen.” (Ibn Maajah); und er sagte:

{من أكل من هاتين الشجرتين فلا يقربن مصلانا}

„Wer immer von diesen beiden Pflanzen isst, lasst ihn sich unserem Gebetsplatz nicht nähern.“ Und gemäß eines anderen Berichts:

{فلا يقربن مساجدنا} „lasst ihn sich unseren Moscheen nicht nähern.” (At-Tirmidhi, welcher sagte: „Es ist hasan sahih.“)

Wenn eine Person dies gegessen hat – d.h. jemand, der einen abstoßenden Geruch von Knoblauch und Zwiebeln und dergleichen an sich hat – und die Moschee betritt, ist es stark mustahabb (wünschenswert), sie zu entfernen, um die abstoßende Sache zu entfernen.
Durch Analogie bezieht sich dies auf jemanden, der in der Moschee Luft aus seinem Gesäß entlässt, weil dieser Geruch andere belästigt. Deshalb ist es Sunnah die Moschee davor zu bewahren und die Person aufzufordern, sie zu verlassen.“

Imam Al-Bukhari (rahimahullah) sagte in seinem ‚Salih‘: {باب الحدث في المسجد} „Kapitel: Geräuschloses oder hörbares Luftlassen in der Moschee“: „Wenn der Wind (Furz) jedoch keinen unangenehmen Geruch hat, dann gibt es keinen Grund, warum du die Moschee nicht betreten oder in ihr sitzen solltest.“

Ibn Rajab (rahimahullah) sagte in ‚Fath al-Baari‘: „Was er (also Al-Bukhari) meint, war, dass es erlaubt ist, die Wudu durch „Al-Hadath“ (geräuschloses oder hörbares Luftlassen) bewusst in der Moschee zu brechen, weil der Prophet (sallallahu alaihi wa sallam) es erwähnte und es nicht verbot, vielmehr gab er an, dass es das Gebet der Engel unterbricht.
Al-Hasan, ‘Ataa’ und Ishaaq bestätigten, dass es eine Konzession gibt, die absichtliches geräuschloses oder hörbares Luftlassen (Al-Hadath) in der Moschee erlaubt.
Es wurde oben bestätigt, dass es erlaubt ist, in der Moschee bei Notwendigkeit zu schlafen, und es gibt keine Meinungsverschiedenheit zu diesem Thema. Das beinhaltet den Schlaf der Person, welche I’tikaaf verrichtet, weil es für die Gültigkeit des I’tikaaf notwendig ist und es ist auch gemäß der Mehrheit der Gelehrten in anderen Fällen, die nicht notwendig sind, erlaubt und es ist sehr wahrscheinlich, dass man während des Schlafens geräuschlos oder hörbar Luft lässt. Wenn es also nicht erlaubt wäre, in der Moschee Luft zu lassen, wäre es unter keinen Umständen erlaubt, in der Moschee zu schlafen, jedoch ist dies konträr zu den Texten und dem Konsens der Gelehrten.“

 

Anmerkung: siehe auch: Ständiges unkontrolliertes Luftlassen – wie beten?