Frage:
Ist es mir (als Mann) erlaubt mit den Frauen meiner Brüder zu sitzen und mit ihnen zu reden, und sie z. B. ins Krankenhaus zu fahren, oder in die Häuser ihrer Familien, oder zu einem ihrer Verwandten?
Ich habe eine Ehefrau, von der ich zwei bis drei Wochen abwesend bin, doch wenn ich mit ihr bin, ob das eine lange oder kurze Zeit ist, dann rede ich nicht mit ihr und niemand steht zu meinen Diensten außer die Frauen meiner Brüder.
Ich bitte Klarstellung von ihrer Eminenz, dem Scheich, über dieses Thema.
Antwort:
Die Frauen der Brüder sind keine Mahaarim für ihre Schwäger, und es ist nicht erlaubt mit einer von ihnen allein zu sein. Auch darf er nicht mit einer von ihnen zum Haus ihrer Verwandten, oder in die Klinik oder ins Krankenhaus fahren, denn das Alleinsein (mit ihr) ist verboten. Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte (sinngemäß): "Es ist nicht erlaubt, dass ein Mann mit einer Frau allein ist, ausser mit einem Mahram." und er (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Kein Mann ist mit einer Frau allein, ausser dass der Satan der Dritte ist."

Die Pflicht ist es also, dass die Frauen des Bruders sich bedecken und weder das Gesicht noch irgend eine ihrer Schönheiten zeigen. Vielmehr obliegt ihnen sich zu bedecken, und er darf nicht alleine mit einer von ihnen sein.
Doch was das Reden mit ihnen anbelangt, wenn sie zusammen sind oder wenn die Ehemänner anwesend sind, dann ist das kein Problem, mit dem Bedeckt sein und dem Hijab und ohne obszöne Reden. Das heisst das Gespräch verläuft mit geziemenden und tadelfreien Worten, ohne Obszönitäten, dann ist es kein Problem.
Aber, dass er mit einer von ihnen alleine ist, oder sie ins Krankenhaus befördert, oder wo anders hin, dies ist nicht erlaubt, denn dies ist von den Ursachen der Gefahren, und von den Ursachen der Schmückung Satans, in das zu fallen, was Allah verboten hat. Dem Gläubigen ist es nicht erlaubt sich der Gefahr auszusetzen, und dem Gesandten seines Herrn (صلى الله عليه وسلم) ungehorsam zu sein, worauf er in die Versuchung und den Verdacht fällt.
Wenn sie (die Frauen) aber zu zweit oder zu dritt sind, ohne, dass er mit einer von ihnen allein ist, dann ist das kein Problem, wenn er sie zu ihren Verwandten oder ins Krankenhaus fährt, ohne dass er des Verdachtes und des Zweifels schuldig wird, dann ist das kein Problem. Oder wenn er mit ihnen allen oder ihnen beiden redet, ist das nicht schlimm, weil sie nicht alleine sind. Das Alleinsein ist nur wenn es nur eine Frau ist.
Ebenfalls wenn es Verdacht erweckt, dann entfernt man sich von den verdächtigen Situationen. Wenn seine Brüder ihn beschuldigen und nicht damit zufrieden sind, dass er ihre Frauen zu den Häusern ihrer Verwandten oder ins Krankenhaus bringt, dann nähert er sich nicht diesem (Unterfangen), und entfernt sich von den Ursachen des Verdachtes.

Ebenfalls (was) seine Frau (angeht), so ist es seine Pflicht gut mit ihr umzugehen und sie um ihren Dienst zu bitten und nicht die Frauen seiner Brüder. Er bittet sie um Dienst und ist milde zu ihr und geht gut mit ihr um, und redet mit ihr und sie auch mit ihm. Denn Allah, machtig und erhaben ist Er, sagte (sinngemäß): "Und verkehrt in guter Weise mit ihnen." (an-Nisa: 19)
Und der Erhaben sagte (sinngemäß): "Und ihnen (den Frauen) steht das gleiche (Recht) zu, wie sie (die Männer) es in guter Weise über sie haben." (al-Baqarah: 228)
Und er (صلى الله عليه وسلم) sagte (sinngemäß): "Die Besten von euch sind diejenigen, die am besten zu ihren Frauen sind, und ich bin der Beste zu meinen Frauen."

Deine Pflicht, oh Fragesteller, ist es, Allah zu fürchten und mit deiner Frau gut zu verkehren, und sie um Dienst zu bitten und dass du sie nicht herabwürdigst, und nicht die Frauen deiner Brüder um Dienst bittest an Stelle deiner Frau. Im Gegenteil bitte sie um Dienst und habe Nutzen von ihr und geniesse sie und sei gut zu ihr, und halte dich fern von den Ursache der Verdächtigung, möge Allah alle rechtleiten.

Moderator:
Ihre Eminenz, wahrscheinlich errinnern sie sich an die Fatwa, mit der sie uns ehrten, worin es um den fremden Fahrer und die Frauen ging, speziell in den Städten. Einige verstanden, dass dies erlaubt ist. Ist es nun erlaubt, dass der Fahrer die Frau fährt, so lange dies in der Stadt ist, und sie ins Krankenhaus oder zur Schule oder so fährt? Ich weiss nicht, ihre Eminenz, wäre eine weitere Erklärung möglich?
Scheich:
Die Anmerkung diesbezüglich ging schon in einigen vergangenen Antworten voraus, und zwar, dass es nicht erlaubt ist. Es ist nicht erlaubt für den Fahrer die (fremde) Frau zum Krankenhaus oder wo ander hin, oder zur Schule, alleine, zu fahren. Es muss (mindestens) eine weiter (Frau) dabei sein, denn das Alleinsein (mit einer fremdem Frau) birgt eine gewaltige Gefahr in sich, zu der der Prophet (صلى الله عليه وسلم) hindeutete.

Kurz gesagt: Das Alleinsein mit einer Frau ist verboten, ob im Haus oder im Auto, und es ist Plficht, für die Familie dieser Frau, auf diese Sache aufzupassen, auch wenn sie vertrauenswürdig sein sollte, auch wenn es (nur) zur Schule sein sollte. Sie darf nicht alleine (mit dem Fahrer) gehen. Denn der Satan kann sie zu schädlichen Abmachungen, zwischen ihnen, anreizen. So ist es Pflicht, dass eine andere Frau oder ein anderer Mann mit ihr ist, oder z.B. die Mutter des Fahrers oder seine Ehefrau oder eine Andere. Es muss eine dritte Person mit ihnen sein, damit sie nicht alleine sind.
Moderator:
Gilt dies auch für den Schwager?
Scheich:
Ja, sogar der Bruder des Ehemannes, und der Onkel des Ehemannes. Er darf nicht alleine mit ihr sein. Sein Vater aber ist Mahram, und sein Sohn (des Ehemannes) ist Mahram.
Moderator:
Gleichgültig ob das innerhalb oder außerhalb der Stadt ist?
Scheich:
Ja. Wenn es eine Reise ist, dann ist es absolut verboten, doch wenn es innerhalb der Stadt ist, ist es einfacher. Wenn eine dritte Person dabei ist, ist es kein Problem, auch wenn es kein Mahram ist.
Scheich Abdulaziz bin Baaz
Aus einer Audioaufnahme des Scheiches
Frage:
Das Mischen von Männern mit Frauen und das Händeschütteln der Männer den Frauen, die keine Maharim sind. Man sieht, dass der Mann mit der Frau des Bruders sitzt und ihre Hand schüttelt, Was ist das Urteil des Islams darüber?
Und kann dies zu gefährlichen Versuchungen führen?
Und was ist die islamische Kleidung, die verplfichtend ist für die Frauen zu tragen?
Antwort:
Es gibt keinen Zweifel daran, dass das Mischen der Männer mit den Frauen, auf eine Art, welche frei ist von Scham und dem Bedecken, dass dies von den grössten Gründen der Versuchung ist. Deshalb ist dies nicht erlaubt, im Gegenteil, die Frauen müssen bedeckt und weit entfernt von den Ursachen der Versuchung sein, wenn es nötig ist sich mit den Männer zu mischen, oder wenn sie etwas einkaufen oder Ähnliches. Es ist ihr nicht erlaubt alleine mit einem Mann zu sein, wie ihrem Cousin oder dem Bruder ihres Ehemannes oder dem Ehemann ihrer Schwester, es ist ihr nicht erlaubt mit ihm allein zu sein, wegen seiner (sinngemässen) Aussage (صلى الله عليه وسلم): "Kein Mann ist allein mit einer Frau, außer, dass der Satan der Dritte ist."
Es ist Pflicht für die Frauen sich zu bedecken und sich vor den Ursachen der Versuchung in Acht zu nehmen, und dass sie sich nicht mit den Männer mischen, auf eine Art, die zur Versuchung führt, und dass sie nicht mit einem Mann alleine ist, und dass sie nicht mit ihm reist. All dies gehört zu den Ursachen der Versuchung.
Genauso, das Händeschütteln, sie darf nicht einem Mann die Hand schütteln, ausser wenn es ein Mahram von ihr ist, wie ihr Bruder und ihr Onkel. Denn das Händeschütteln ist auch eine Versuchung. So ist es ihr nicht erlaubt einem Mann die Hand zu geben, ausser wenn er ein Mahram ist, wie ihr Onkel und ihr Bruder und so weiter.
Wenn es nötig ist, sich mit den Männer zu mischen, dann bedeckt und weit entfernt von den Ursachen der Versuchung, bis sie ihrem Bedürfnis nachgegangen ist, auf dem Markt (z.B.), danach geht sie. Allah sagte zu den Frauen seines Propheten (صلى الله عليه وسلم): "Und bleibt in euren Häusern und prunkt nicht wie in den Zeiten der ersten Gahiliya." (al-Ahzab: 33)

In den Häusern bleiben, bedeutet, seid untrennbar von euren Häusern, ausser wenn das Rausgehen für einen Nutzen oder wegen einem Bedürfnis ist. Danach verbat Er ihnen das Prunken, Er sagte: "und prunkt nicht wie in den Zeiten der Gahiliya". Das Prunken ist das Zeigen der Schönheit und verführerischen Körperstellen, dies ist das Prunken. Das Zeigen ihrer Schönheit und ihrer verführerischen Körperstellen unter den Männer, wie ihr Gesicht, ihre Haare, ihr Hals ihre Hände, ihre Füsse, ihre Brust, all dies ist von den Ursachen der Verführung.
Deshalb ist es Pflicht, dass sie bedeckt und weit enfernt von den Ursachen der Verführung ist. Genauso das Flirten mit den Aussagen und das unterwürfige zarte Reden ist verboten, wegen der Aussage des Erhabenen in seinem gewaltigen Buch: "O Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie andere Frauen! Wenn ihr gottesfürchtig sein wollt, dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht der, in dessen Herz Krankheit ist, Erwartungen hege." (al-Ahzab: 32)

Die Krankheit hier, ist die der Begierde, da das unterwürfige zarte Reden zu den Männern von den Ursachen der Verführung ist. Es ist Pflicht, dass der Tonfall normal ist, weder grob noch unterwürfig, aber mit normalem Tonfall (soll sie reden) mit den Männern. Die Stimme ist kein Problem vor den Männer, sie (die Stimme) ist keine A'ura (das, was vor den fremden Männern versteckt bzw bedeckt werden muss). Die A'ura ist lediglich ihre unterwürfige Art (zu reden) mit Flirten und feiner Stimme, was die Männer zu ihr anzieht. Der normale Tonfall aber ist kein Problem. Die Frauen pflegten mit dem Propheten (صلى الله عليه وسلم) zu sprechen, ihn zu fragen und ihn um Rechtsurteile zu bitten, und sie redeten auch mit den Sahaba radiallahu anhum. Dies ist kein Problem.
Scheich Abdulaziz bin Baaz
Aus einer Audioaufnahme des Scheiches


Übersetzt von Mosa Khalaf