Frage:

Ist es erlaubt eine Schwangerschaft abzubrechen? Und wenn ja, was sind die Voraussetzungen?

Antwort:

1. Es ist nicht erlaubt, eine Schwangerschaft in ihren verschiedenen Phasen abzubrechen, außer aus einem schari`ahrechtlichen Grund und innerhalb enger Grenzen.

2. Wenn die Schwangerschaft sich in der ersten Phase befindet, welche die ersten 40 Tage umfasst, und der Abbruch zu einem legitimen schari`ahrechtlichen Zweck erfolgt oder um Schaden abzuwenden, dann ist es gestattet, dies zu tun. Was aber den Abbruch in dieser Phase aus Angst vor Erschwernissen bei der Erziehung der Kinder oder aus Angst davor, nicht die Kosten ihrer Erziehung und Ausbildung tragen zu können, oder aus Angst um ihre Zukunft anbelangt oder weil das Ehepaar mit der Anzahl der bereits vorhandenen Kinder zufrieden ist, so ist dies nicht erlaubt.

3. Es ist nicht gestattet, eine Schwangerschaft abzubrechen, wenn ein `Alaqah oder Mudghah vorhanden ist (d.h. während des zweiten und dritten 40-Tages-Zeitraums der Schwangerschaft), es sei denn, ein Komitee aus vertrauenswürdigen Ärzten hat entschieden, dass die Fortsetzung eine Gefahr für die Mutter darstellt, da sie daran sterben könnte. In diesem Fall ist es erlaubt, die Schwangerschaft abzubrechen, nachdem alle anderen Mittel, um das Risiko für die Mutter auszuschalten, ausgeschöpft wurden.

4. Nach der dritten Phase und nachdem der vierte Schwangerschaftsmonat vollendet wurde, ist es nicht erlaubt, abzutreiben, außer wenn eine Anzahl von vertrauenswürdigen medizinischen Spezialisten festgestellt hat, dass das Verbleiben des Fötus im Mutterleib deren Tod verursachen würde, und nachdem alle Mittel, um das Leben zu retten, ausgeschöpft wurden. Eine Erlaubnis zur Abtreibung unter diesen Bedingungen wird nur gewährt, um das größere von zwei Übeln abzuwenden und um dem größeren der beiden Interessen zu dienen.

Rechtsrat der Höchsten Gelehrten (Hayʾat Kibār al-ʿUlamāʾ)

Quelle: Al-Fataawa al-Jaami`ah 3/1056, vom 19.02.1987.


Frage:

Meine Tante väterlicherseits hat meinen Cousin mütterlicherseits geheiratet, und ihr erstes Kind war normal. Das zweite Kind war zur Hälfte gelähmt. Die Ärzte haben ihnen nach mehreren Untersuchungen mitgeteilt, dass ihre erste Tochter gesund sein wird, dass aber alle weiteren Kinder behindert sein werden. Daraufhin hat meine Tante beschlossen, nicht mehr schwanger zu werden, konnte aber den Druck der Gesellschaft nicht aushalten, die sie davon überzeugte, dass Verhütung verboten sei und dass wir auf Allah vertrauen müssen. Meine Tante wurde zum dritten Mal schwanger, das Ergebnis war ein gelähmtes Kind. Beim vierten Mal wollte sie den Embryo abtreiben, doch ihre Verwandten rieten ihr davon ab und sie gebar eine weitere gelähmte Tochter. Wäre es ihr verboten gewesen, das Kinderkriegen einzustellen, obwohl die Ärzte sie über das Ergebnis ihrer Untersuchungen informiert haben? Und wäre es verboten, unter diesen Umständen eine Abtreibung vorzunehmen?

Antwort:

Bis zur Vollendung des vierten Monats ist eine Abtreibung nicht verboten, doch nach dessen Vollendung ist eine Abtreibung unter keinen Umständen mehr erlaubt. Was die Verhütung aufgrund der ärztlichen Untersuchungen und dem, was dementsprechend geschah, betrifft, so spricht nichts dagegen, und sie soll nicht auf das Gerede der Leute hören.

Scheich Muhammad al-Uthaymin, rahimahullah

Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 135.