Frage:
Vor neun Jahren war ich schwanger mit meinem ersten Sohn. Ich fragte einen Bruder, der die Methodik der Ahl-us-Sunnah predigt, was ich tun soll, wenn der Ramadan beginnt, da ich wegen meiner Schwangerschaft nicht in der Lage bin zu fasten.
Er sagte mir, dass ich nicht dazu verpflichtet bin zu fasten, indem er mir den folgenden Hadith als Beweis lieferte: {وضع شطر الصلاة عن المسافر ووضع الصوم عن الحامل والمرضع} „Allah hat dem Reisenden erlassen, das Gebet zu kürzen und der Frau, welche einen Säugling stillt und der Frau, welche schwanger ist, erlaubt, das Fasten während des Ramadan zu brechen.“ [1]
Er fügte hinzu, dass keine Kaffara fällig ist. Demzufolge fastete ich nicht in den Monaten des Ramadan, in denen ich schwanger oder stillend war. Ich tat dies während vier Jahren. Später erzählte mir ein wissender Bruder, dass ich nur Kaffarah zu leisten habe, indem er den folgenden Hadith als Beweis zitierte: Ibn `Abbas sah seine stillende frei gelassene Sklavin und sagte ihr, dass sie zu denjenigen zählt, die in der Lage sind, im Ramadan zu fasten. Sie musste daher nicht die versäumten Fastentage nachholen, aber sie musste Kaffarah leisten. Ich benutzte daher eine Summe Geldes, und speiste damit arme Menschen als Kaffarah für die vier Monate Ramadan, die ich versäumt hatte. Nun aber hörte ich einen der Gelehrten, der an dem Nur `Ala Al-Darb Programm teilnahm, der mir sagte, dass mein Fall es verlangt, dass ich die versäumten Fastentage nachholen muss und wenn das Nachholen dieser Tage hinausgeschoben wurde, dazu auch Kaffarah geleistet werden muss. Was soll ich tun? Es sollte beachtet werden, dass Ramadan vor der Tür steht und ich wenige Tage vorher gebären werde. Es wird der fünfte Ramadan sein, während dem ich nicht fasten kann.
Meine Frage ist: Wie authentisch sind die Hadithe und Berichte? Wenn ich sterbe, bevor ich die fünf Monate Ramadan nachgeholt habe, bin ich dann sündig? Bitte raten Sie mir. Möge Allah Sie belohnen.
Sie sollten dazu wissen, dass ich eine Summe Geldes zurückbehalten habe, um damit Arme zu speisen. Eines Tages kam ein Muslim vorbei, welcher Geld benötigte, sodas ich ihm diese Summe gab, mit der Absicht, damit meine Kaffarah zu leisten. Ist dieser Akt erlaubt oder nicht?
Antwort:
Die korrekte Ansicht ist die, dass die schwangere und stillende Frau ihre versäumten Fastentage nachholen muss. Was von Ibn `Abbas und Ibn `Umar berichtet wird, dass die schwangere und stillende Frau arme Menschen speisen muss, ist schwach und steht im Konflikt mit den rechtsgültigen Beweisen. Allah (Erhaben ist Er) sagt:
{فَمَن شَهِدَ مِنكُمُ الشَّهْرَ فَلْيَصُمْهُ ۖ وَمَن كَانَ مَرِيضًا أَوْ عَلَىٰ سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِّنْ أَيَّامٍ أُخَرَ}
„... Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)“ [Surah al-Baqarah 2:185]
Schwangere und stillende Frauen werden wie solche betrachtet, die krank sind und sie sind nicht wie alte Menschen. Sie fallen unter dasselbe Urteil wie die Kranken. Sie müssen die versäumten Tage nachholen. Wenn sie das Nachholen dieser versäumten Tage aus rechtmäßigen Entschuldigungsgründen hinausschieben, müssen sie keine Kaffarah leisten. Stattdessen müssen sie nur die versäumten Tage nachholen. Wenn sie jedoch achtlos sind und die Tage nicht nachholen, während sie dazu in der Lage sind, dann müssen sie zusätzlich zu dem Nachfasten der versäumten Tage Kaffarah leisten. Wenn der nächste Ramadan beginnt, bevor sie die versäumten Tage nachgeholt haben und dies aus Achtlosigkeit oder Faulheit taten, dann müssen sie, abgesehen vom Nachholen der Tage, eine Kaffarah leisten. Wenn sie jedoch das Nachholen aufgrund einer neuen Schwangerschaft oder Stillzeit hinausschieben, dann müssen sie nur die versäumten Tage nachholen.
Was deine Tat der Speisung der Armen betrifft, so wird sie als Tat für die Sache Allahs belohnt. Die verlangte Kaffarah wird auch dafür ausreichen, wenn du in Bezug auf das Nachfasten achtlos warst. Du musst trotzdem die verpassten Tage nachholen gemäß deinen Fähigkeiten. Du musst diese Tage jedoch nicht hintereinander fasten.
Du kannst einen Tag fasten oder mehrere und dann dein Fasten aussetzen, bis Allah dir hilft alle restlichen Tage nachzuholen. Wenn ein Diener aufrichtig und wahrhaftig ist, wird Allah ihm helfen und ihn rechtleiten, und ihm frohe Botschaft bringen. Du solltest daher aufrichtig und wahrhaftig sein und Allahs Hilfe ersuchen, da Er Derjenige ist, Der Erfolg verleiht und Dessen Hilfe wir suchen sollen.
 
Schaich Abdul-Aziz Ibn Baz, rahimahullah
Nuur Ala ad-Darb, Aufnahme Nr. 17; Fataawa Ibn Baz, Band 15, S. 226-228
Übersetzt von Umm Sayfullah

[1] Al-Tirmidhi, Sunan, Buch über Fasten, Nr. 715; Al-Nasa’i, Sunan, Buch über Fasten, Nr. 2275; Abu Dawud, Sunan, Buch über Fasten, Nr. 2408; Ibn Majah, Sunan, Buch über Fasten, Nr. 1667; und Ahmad ibn Hanbal, Musnad, Band 5, S. 29.