Gemäß der Schari’ah gibt es fünf verschiedene Urteile zur Heirat:

  1. Verpflichtend (Fard/ Waajib)
  2. Erwünscht (Mustahabb)
  3. Erlaubt (Mubah)
  4. verboten (Haram)
  5. Verabscheuenswert (Makruh)

Die Heirat wird für diejenigen verpflichtend (waajib), welche fürchten, in Zina (Unzucht) zu fallen, da die Heirat ein Mittel zur Keuschheit und zur Meidung des Verbotenen ist.
Scheikh-ul-Islam Ibn Taymiyyah sagte: „Wenn jemand der Heirat bedarf und befürchtet, eine Sünde zu begehen im Falle, dass er nicht heiratet, dann darf er der Heirat Vorrang vor der verpflichtenden Hajj geben.“

Die Heirat wird erwünscht (mustahabb), wenn es die Sehnsucht danach (nach sexuellem Verkehr) gibt, aber keine Gefahr der Zina besteht, da die Heirat viele Vorteile für sowohl den Mann als auch für die Frau beinhaltet.

Die Heirat ist erlaubt (mubah), wenn es kein sexuelles Verlangen gibt, aber wenn es eine Sehnsucht für die Heirat als solches gibt, wie es der Fall für den Impotenten oder den Alten ist. Jedoch kann die Heirat in solchen Fällen auch verabscheuenswert (makruh) sein, weil es die Frau des eigentlichen Sinnes einer Heirat beraubt, nämlich dem Wahren der Keuschheit, da die Impotenz eines Mannes der Frau großen Schaden zufügen kann.

Die Heirat wird für einen Muslim, welcher in einem Land der Ungläubigen (Kuffar) lebt, welches im Krieg mit den Muslimen steht, verboten (haram). Denn die Heirat in diesem Fall könnte seine Familie großer Gefahr aussetzen und sie zu Kriegsgefangenen der Kuffar werden lassen, und er würde sich nicht sicher fühlen, wenn seine Frau unter ihnen lebt.

Es ist ein Akt der Sunnah, eine religiöse, keusche Frau von nobler Herkunft zu heiraten. Abu Hurayrah sagte:

{تُنْكَحُ الْمَرْأَةُ لِأَرْبَعٍ: لِمَالِهَا، وَلِحَسَبِهَا، وَجَمَالِهَا، وَلِدِينِهَا، فَاظْفَرْ بِذَاتِ الدِّينِ تَرِبَتْ يَدَاكَ}

„Eine Frau wird aus vier Gründen geheiratet: Wegen ihrem Vermögen, ihrem Ansehen, ihrer Schönheit oder ihrem Glauben. Du solltest daher die Gläubige heiraten, wenn du nicht zu den Verlierern gehören willst.“ (Bukhari Nr. 5090, 9/165; Muslim)

Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) ermahnt die jungen Menschen, früh zu heiraten, weil sie die Ehe mehr als andere brauchen. Er sagte:

{يَا مَعْشَرَ الشَّبَابِ! مَنِ اسْتَطَاعَ الْبَاءَةَ فَلْيَتَزَوَّجْ، فَإِنَّهُ أَغَضُّ لِلْبَصَرِ، وَأَحْصَنُ لِلْفَرْجِ، وَمَنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَعَلَيْهِ بِالصَّوْمِ، فَإِنَّهُ لَهُ وِجَاءٌ}

„Oh ihr jungen Leute! Wer immer unter euch die Möglichkeit hat zu heiraten, soll heiraten, denn es hilft, die Blicke zu senken und die Keuschheit zu wahren. Und wer nicht heiraten kann, der soll fasten, denn es ist ein Schild für ihn.“ (Bukhari, Nr. 5066, [Buch 67, Hadith 4; Band 7, Hadith 4] 9/141)

Manche Gelehrte sind der Ansicht, dass „die Möglichkeit zu heiraten“ sich auf die Fähigkeit zu sexuellem Verkehr bezieht, während andere der Ansicht sind, dass „die Möglichkeit“ sich auf die finanzielle Fähigkeit, eine Heirat zu leisten, bezieht.

 

Schaykh Saalih Al-Fawzaan, hafidhahullah

Auszugsweise entnommen aus „A Summary of Islamic Jurisprudence“ (Band 2 , Kapitel 1: Heirat, S. 349 – 356)