Frage:

Was passiert mit jemandem, der in einem Land, in dem es keine islamische Justiz gibt, eine Sünde begangen hat, die eine Strafe nach Scharia erfordert, soll er die Strafe an sich selbst ausüben oder dies von jemand anderem verlangen?

Antwort:

Er soll sich reumütig Allah wieder zuwenden, selbst in einem Land, in dem die Scharia-Strafen durchgeführt werden, denn die Nachsicht sich selbst gegenüber und sich reumütig seinem Herrn zuzuwenden in dem, was zwischen ihm und seinem Herrn steht, ist besser. Doch manchmal gibt das Gewissen keine Ruhe, bis die Strafe vollzogen wird, wie dies mit Ma’iz und Ghamidiya der Fall war.

Die Strafe muss allerdings von dem Machthaber des Landes vollzogen werden. Wenn dieser kein Muslim ist, so ist es die Pflicht des Betreffenden, sich reumütig Allah wieder zuwenden.

Schaykh Muhammad ibn al-Uthaymin, rahimahullah

Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 44.