Frage:
Ist es erlaubt, dass man im Stehen uriniert, dabei wissend, dass nichts (vom Urin) auf seinen Körper oder seine Kleidung gelangt?

Antwort:
Lob gebührt Allah.

Es gibt nichts falsches daran, wenn man im Stehen uriniert, besonders wenn man es muss, aber nur, wenn der Platz, an dem man uriniert verdeckt ist, sodass niemand die 'Aura sehen kann und kein Tropfen Urin auf den Körper oder die Kleidung gelangt. Denn es wurde von Hudhaifah (radiya-llahu anhu) überliefert, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) in den Garten einiger Leute ging und im stehen urinierte (Sahih, akzeptiert).
Aber es ist besser, im Sitzen zu urinieren, weil es der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) üblicherweise auch tat. Zudem kann man so seine 'Aura besser bedeckt halten und verhindern, das Tropfen von dem Urin auf einen selbst spritzen.


Schaikh Ibn Baz, rahimahullah

Madjmu al-Fataawa wa Maqaalaat Mutanawwi'ah li'l Schaikh bin Baz - 6/352


 

Frage:
Was sind die Regeln in Bezug auf eine Person, die im Stehen uriniert, ist es verboten oder erlaubt?

Antwort:
Es ist einer Person nicht verboten im Stehen zu urinieren. Denn es wurde authentisch bei al Bukhari und Muslim von Hudhaifah (radiya-llahu anhu) überliefert, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) zu einer Abfallgrube kam und im Stehen urinierte (Al-Bukhari, Nr. 226).

Bezug nehmend auf den oben erwähnten Hadith wurde die Erlaubnis im Stehen zu urinieren weiterhin überliefert von 'Umar, Ali, Ibn 'Umar und Zaid bin Thaabit (radiya-llahu anhum).

Aber von der Sunnah wird es den Menschen vorgeschrieben, im Sitzen zu urinieren auf Grund der Worte von 'Aa'ischa (radiya-llahu anha), die sagte: „Wer immer euch sagte, der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) habe im Stehen uriniert, glaubt ihm nicht, er urinierte nie, außer sitzend.“ (At-Tirmithi, Nr. 12; An-Nasaa’i, Nr. 29)

At-Tirmithi sagte: „Das ist das Beste und Richtigste was es zu dieser Angelegenheit zu sagen gibt, da euch das Urinieren im Sitzen auch davor schützt, euch mit eurem Urin zu bespritzen.“


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa Islamiyyah, Band 2, S. 36-37, DARUSSALAM