Die Feinde des Islams, die auch Feinde der gesamten Menschheit sind, von den Ungläubigen, Heuchlern und jenen, die krank in ihren Herzen sind, sind zornig auf das, was die muslimische Frau an Ehre, Würde und Schutz durch den Islam bekommen hat.
Denn die Feinde des Islams haben eins vor: Sie wollen, dass die Frau zum Instrument der Zerstörung wird und zur Schlinge, mit der diejenigen geködert werden, die schwach im Glauben sind oder von ihren verworfenen Trieben geführt werden, um an ihr ihre Gelüste zu befriedigen. Denn so hat es der erhabene Allah gesagt: "Diejenigen aber, die den Begierden folgen, wollen, dass ihr (vom rechten Weg) völlig abweicht." (An-Nisaa` 4:27)

Diejenigen unter den Muslimen, welche krank in ihren Herzen sind, wollen von der Frau, dass sie zu einer preiswerten Ware auf dem Markt der Leute der Gelüste und der teuflischen Einflüsterungen wird. Sie soll zu einer entblößten Ware werden, sodass sie sich an ihrer schönen Erscheinung befriedigen können. Sie wollen sie sogar dazu verleiten, verderbliche Dinge zu tun.
Deswegen ist es ihnen wichtig, dass sie ihr geschütztes Heim verlässt, um am Arbeitsplatz mit den Männern, Seite an Seite zu stehen. Oder damit sie den Männern als Krankenschwester in den Krankenhäusern dient, als Stewardess in den Flugzeugen, als Lehrerin in gemischten Klassen, als Schauspielerin in Aufführungen, als Sängerin oder Reporterin in den verschiedenen Fernsehkanälen.

Sie zeigt sich dort Aufsehen erregend mit ihrer Stimme und ihrem Aussehen. Die Magazine und Zeitschriften füllen ihre Seiten mit Bildern von verführerischen und freizügigen Frauen, um ihre Auflagen zu steigern. Auch Firmen haben die Frau als Werbeobjekt für sich entdeckt, um ihre Ware besser an den Mann zu bringen.
Durch diese verheerenden Maßnahmen hat die Frau ihre häuslichen Pflichten vernachlässigt, was dazu geführt hat, dass ihre Männer fremde Haushälterinnen einstellen mussten, um ihnen ihre Kinder zu erziehen und den Haushalt zu machen. Dies führte wiederum zu zahlreichen Versuchungen, die Übel und Leid mit sich brachten.

Wir hindern die Frau nicht daran, eine Tätigkeit außerhalb ihres Hauses auszuüben, wenn dabei jedoch folgende Bedingungen berücksichtigt werden:
• Die Frau oder auch die Gesellschaft müssen auf diese Tätigkeit insofern angewiesen sein, dass kein Mann diese ausüben kann. Diese Tätigkeit muss auch ihrer Schaffung und ihrer natürlichen Veranlagung entsprechen.
• Sie darf diese Tätigkeit erst dann ausüben, wenn sie ihren häuslichen Pflichten nachgekommen ist. Denn dies ist ihre vorrangige Tätigkeit.
• Diese Tätigkeit muss in einem Rahmen ausgeübt werden, wo sich nur Frauen befinden, wie das Unterrichten oder Verarzten von Frauen. Diese Tätigkeit muss von den Männern abgegrenzt sein.

Es ist außerdem nichts dagegen einzuwenden – im Gegenteil, es ist sogar Pflicht – dass sie sich in weltlichen Angelegenheiten Wissen aneignet. Auch ist nichts dagegen einzuwenden, wenn sie dieses Wissen anderen Frauen beibringt, doch darf dies nur im Rahmen der Frauen durchgeführt werden. Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, wenn sie an Sitzungen in der Moschee oder ähnlichem teilnimmt, wenn sie abseits und versteckt von den Männern sitzt.

Denn dies war das, worauf sich die Frauen zur Zeit des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, befanden, sie haben gearbeitet, gelernt, gelehrt und Moscheen besucht.


Scheikh Salih Ben Fauzan al Fauzan