Frage:

Ist es erlaubt, die Basmala ("Bismillah Al-Rahman, Al-Rahim [Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen]") auf Hochzeitseinladungskarten zu schreiben, da die Leute diese nach den Hochzeiten auf der Straße oder in Mülltonnen werfen?

Antwort:

Es ist erlaubt, die Basmala auf Einladungskarten und anderen Nachrichten zu schreiben, basierend auf dem Hadith, in dem der Prophet (Friede sei auf ihm) sagte:

﴿‏ وَآتُوا النِّسَاءَ صَدُقَاتِهِنَّ نِحْلَةً ۚ فَإِن طِبْنَ لَكُمْ عَن شَيْءٍ مِّنْهُ نَفْسًا فَكُلُوهُ هَنِيئًا مَّرِيئًا ﴾‏

„Jede bedeutende Angelegenheit, die nicht mit Bismillah (im Namen Allahs) begonnen wird, ist unvollständig.“ [1] Dies kommt zusätzlich zu der Tatsache, dass er (Friede sei auf ihm) seine Nachrichten mit der Erwähnung des Namens Allahs begann.

Es ist jedoch nicht erlaubt für jemanden, der eine Karte erhält, auf der Allahs Name oder Ayahs (Verse) des Qur'ans geschrieben sind, sie in den Müll zu werfen oder an einem unangemessenen Ort zu legen. Dasselbe gilt für Zeitungen und Ähnliches. Es ist nicht erlaubt, sie mit Verachtung zu behandeln, in den Müll zu werfen, auf Tische unter Essen auszubreiten oder sie zum Einwickeln von Dingen zu verwenden, da sie den Namen Allahs (Erhaben und Gelobt sei Er) enthalten könnten. In solch einem Fall ist die Person, die das Papier missbraucht, diejenige, die die Sünde trägt, und nicht die Person, die sie geschrieben hat.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 6, Seite 405. Übersetzung: Abu Davut Konyevi


[1] Sunan Abu Dawud, Adab (4840), Sunan Ibn Majah, Die Ehe (1894), Musnad Ahmad ibn Hanbal (2/359).