Frage:

In letzter Zeit gab es eine hitzige Debatte über das Urteil zum Tragen von Lederjacken. Einige glauben, dass solche Mäntel üblicherweise aus Schweinehaut hergestellt werden. Wenn dem wirklich so ist, wie lautet das Urteil über das Tragen von ihnen? Ist dies religiös erlaubt, unter Berücksichtigung, dass einige religiöse Bücher wie Al-Halal Wal Haram (Das Erlaubte und das Verbotene) von Al-Qaradawi und Al-Fiqh `Ala Al-Madhahib Al-Arba`ah (Rechtsprechung nach den vier Rechtsschulen) diese Frage indirekt angegangen sind und diesen Punkt nicht klargestellt haben?

Antwort:

Es ist authentisch überliefert, dass der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: "Wenn die (Tier-)Haut gegerbt wird, wird sie rein." Und: "Das Gerben der Haut toter Tiere reinigt sie." Die Gelehrten sind sich bei diesem Punkt uneinig: Einige wenden diesen Hadith auf alle Arten von Tierhäuten im Allgemeinen an, während andere ihn auf die Häute von Tieren beschränken, die Halal werden, wenn sie gemäß der Scharia (islamisches Gesetz) geschlachtet werden. Zweifellos ist es erlaubt, die gegerbten Häute toter Tiere zu verwenden, die Halal werden, wenn sie gemäß der Scharia geschlachtet werden, wie Kamele, Kühe und Schafe, in allen Interessen nach der korrektesten Meinung der Gelehrten.

Was die Haut von Schweinen, Hunden und dergleichen betrifft, die durch das Schlachten gemäß der Scharia nicht Halal gemacht werden können, gibt es unter den Gelehrten eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob sie durch Gerben gereinigt werden können. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es besser, sie nicht zu verwenden, gemäß der Aussage des Propheten (Friede sei mit ihm): "Wer zweifelhafte Angelegenheiten meidet, bewahrt seine Religion und Ehre tadellos." Er (Friede sei mit ihm) sagte auch: "Lass das, was dir Zweifel bereitet, für das, was dir keine Zweifel bereitet."

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 6, Seite 355. Übersetzung: Abu Davut Konyevi