Frage:
Wenn wir in Saudi Arabien mit dem Fasten begonnen haben und dann während des Ramadan nach Ostasien gereist sind, wo der Mondmonat einen Tag später beginnt, sollen wir dann 31 Tage fasten?

Antwort:
Wenn Sie in Saudi Arabien oder woanders mit dem Fasten begonnen und daraufhin den Rest des Monats in Ihrem Land oder woanders gefastet haben, dann richten Sie sich mit dem Fastenbrechen nach ihrem Aufenthaltsort, selbst wenn es mehr als dreißig Tage sind, nach den Worten des Propheten (a.s.): „Das Fasten beginnt am Tag, an dem ihr fastet und das Fastenbrechen beginnt am Tag, an dem ihr das Fasten brecht.“ Wenn Sie jedoch noch keine 29 Tage vollendet haben, so müssen Sie dies tun, denn der Monat hat mindestens 29 Tage.

Scheich Abdulaziz Ibn Baz, rahimahullah

Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 99.