Frage:
Ein Mann hat, während der Tageszeit, Geschlechtsverkehr mit seiner Frau, indem er seine Frau dazu zwingt. Wenn sie, aufgrund ihrer Beschäftugung für den Lebensunterhalt, nicht in der Lage dazu sind einen Sklaven zu befreien oder zu fasten, genügt es für sie, Essen zu verteilen?
Und was ist die Menge und die Art von Essen, dass sie verteilen müssen?

Antwort:
Wenn der Mann seine Frau zum Geschlechtsverkehr zwingt, während sie beide gefastet haben, dann ist das Fasten von der Frau korrekt und es gibt keine Sühne für sie. Jedoch, obliegt es dem Mann, Sühne für den Geschlechtsverkehr zu verrichten, falls dies zur Tageszeit im Ramadan geschehen ist.
Die Sühne ist das Befreien von Sklaven. Wenn er keine Sklaven finden kann, dann muss er zwei Monate hintereinander fasten. Wenn er nicht in der Lage dazu ist, dann muss er 60 Leute speisen, aufgrund des Hadith von Abu Hurairah, radi Allahu anhu, der in den zwei Sahihs (al-Bukhari und Muslim) dokumentiert wurde. Er muss auch den Tag des Fastens nachholen.


Schaykh Ibn 'Uthaymin, rahimahullah

Fataawa Islamiyyah - Band 3, S. 280