Frage an Islam Fatwa:

Was sind die islamischen Regelungen bezüglich der Menstruation? Was kann die Frau tun und was sollte sie unterlassen?

Antwort:

Allah, der Erhabene, sagt:

﴿ وَيَسْأَلُونَكَ عَنِ الْمَحِيضِ ۖ قُلْ هُوَ أَذًى فَاعْتَزِلُوا النِّسَاءَ فِي الْمَحِيضِ ۖ وَلَا تَقْرَبُوهُنَّ حَتَّىٰ يَطْهُرْنَ ۖ فَإِذَا تَطَهَّرْنَ فَأْتُوهُنَّ مِنْ حَيْثُ أَمَرَكُمُ اللَّهُ ۚ إِنَّ اللَّهَ يُحِبُّ التَّوَّابِينَ وَيُحِبُّ الْمُتَطَهِّرِينَ ‎﴾

"Und sie fragen dich über die Menstruation. Sag, 'Es ist ein Schaden, also haltet euch von den Ehefrauen während der Menstruation fern. Und nähert euch ihnen nicht, bis sie rein sind. Und wenn sie sich gereinigt haben, dann kommt zu ihnen von dort, wo Allah es euch vorgeschrieben hat. Wahrlich, Allah liebt diejenigen, die ständig reuevoll sind und liebt diejenigen, die sich rein halten.'" [Surah Al-Baqarah: 222]

Menstruation ist der Fluss einer Art von natürlichem Blut aus dem Uterus zu bestimmten Zeiten. Dieses Blut wird üblicherweise jeden Monat für sechs oder sieben Tage abgesondert, und die Periode kann mehr oder weniger als das sein. Mit anderen Worten, die monatliche Periode einer Frau kann je nach der unterschiedlichen Natur jeder Frau, wie von Allah vorherbestimmt, länger oder kürzer sein.

Vorschriften, die im edlen Qur'an und in der Sunnah bezüglich der Menstruation genannt werden

Es ist einer menstruierenden Frau verboten, sowohl das Gebet auszuführen als auch zu fasten, wie der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) Fatimah Bint Abû Hubaysh sagte:

"Lass das Gebet aus, wenn deine Menstruationsperiode beginnt."[1]

Daher gelten das Gebet und das Fasten einer menstruierenden Frau als ungültig, da der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) dies verboten hat, und das Verbot des Propheten bedeutet, dass es ungültig ist, das zu tun, was er verboten hat [2]. Deshalb wird eine Frau, die solche Akte der Anbetung in diesem Zustand der Unreinheit ausführt, als ungehorsam gegenüber Allah und Seinem Gesandten (sallAllahu alayhi wa sallam) angesehen. Wenn die Menstruationsperiode vorüber ist, muss eine Frau die versäumten Fastentage nachholen, gemäß dem juristischen Konsens, ohne die Gebete nachzuholen, die sie verpasst hat. 'Aischa (radiyAllahu anha) sagte:

"Als wir zur Zeit des Gesandten Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) menstruierten, wurden wir (vom Gesandten Allahs) angewiesen, die versäumten Fastentage nachzuholen, aber es wurde uns nicht befohlen, die verpassten Gebete nachzuholen." [3]

Es ist einer menstruierenden Frau nicht gestattet, den Tawaf (die Umrundung der Kaaba) auszuführen, den edlen Qur'an zu rezitieren oder in einer Moschee zu verweilen. Darüber hinaus ist es ihrem Ehemann verboten, den Geschlechtsverkehr mit ihr zu haben, bis ihre Periode vorbei ist und sie Ghusl genommen hat. Allah, der Erhabene, sagt: "Und sie fragen dich über die Menstruation. Sag, 'Es ist ein Schaden, also haltet euch von den Ehefrauen während der Menstruation fern. Und nähert euch ihnen nicht, bis sie rein sind. Und wenn sie sich gereinigt haben, dann kommt zu ihnen von dort, wo Allah es euch vorgeschrieben hat...'" [Surah Al-Baqarah: 222]

Die Phrase "...haltet euch von den Ehefrauen während der Menstruation fern" bedeutet, in dieser Zeit keinen Geschlechtsverkehr mit ihnen zu haben. Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte auch: "Ihr könnt alles (mit euren Ehefrauen während der Menstruation) tun, außer Geschlechtsverkehr zu haben (oder 'Kopulation', wie in einer anderen Version)." [4]

Es ist dem Ehemann einer menstruierenden Frau erlaubt, ihre Gesellschaft durch Küssen, Berühren und Ähnliches zu genießen, ausgenommen den Geschlechtsverkehr mit ihr.

Es ist einem Ehemann nicht gestattet, seine menstruierende Frau zu scheiden, bevor ihre Menstruationsperiode vorbei ist, wie Allah sagt:

﴿ يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ إِذَا طَلَّقْتُمُ النِّسَاءَ فَطَلِّقُوهُنَّ لِعِدَّتِهِنَّ ...‎﴾

"O Prophet, wenn ihr [Muslime] Frauen scheidet, dann scheidet sie zu Beginn ihrer Wartezeit..." [Surah At-Talaq: 1]

Das heißt, wenn sie rein werden (von Menstruation, Geschlechtsverkehr usw.). Auch hat der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) einem Mann, der seine Frau während ihrer Menstruationsperiode geschieden hatte, befohlen, sie zurückzunehmen und sie (falls er darauf bestand) zu scheiden, wenn ihre Periode vorbei war.

Sobald das Menstruationsblut aufhört zu fließen, gilt eine Frau als rein, und ihre Menstruationsperiode wird als beendet angesehen. Sie muss dann ein rituelles Bad nehmen, nachdem sie alle Anbetungshandlungen ausführen darf, die ihr während der Menstruation verboten waren. Nachdem das Blut aufgehört hat zu fließen, muss sich eine Frau nicht um jegliches Sekret oder gelblichen Ausfluss kümmern, wie im Hadith, der von Umm 'Atiyyah (radiyAllahu anha) berichtet wurde, der sagte: "Wir haben gelblichen Ausfluss nie als wichtig erachtet (als Menstruation)." [5] Dieser Hadith wurde von Al-Bukhari und anderen Hadith-Sammlern berichtet und gilt als marfu' (zurückverfolgbar) Hadith, denn der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) hat seinen Inhalt gebilligt.

Schaykh Salih al-Fawzan

Quelle: Mulakhkhas al-Fiqhi, Band 1, Kapitel 13: Menstruation und Wochenfluss

[1] Al-Bukhari (331) [1/84] und Muslim (751) [2/241].
[2] Al-Bukhari (304) [1/526].
[3] Al-Bukhari (321) [1/546] und Muslim (761) [2/251].
[4] Muslim (692) [2/202], Ahmad (12339) [3/167], Abu Dawud (285) [1/129], At-Tirmidhi (2983) [5/214], An-Nasa'i (287) [1/167] und Ibn Majah (644) [1/357].
[5] Al-Bukhari (326) [1/552], An-Nasa'i (366) [1/204], Ibn Majah (647) [1/359] und Abu Dawud (307) [1/155].

Anmerkung:
Wenn bei einer Frau die Menstruation oder der Wochenfluss vor Sonnenuntergang endet, muss sie noch am selben Tag sowohl das Mittags- als auch das Nachmittagsgebet nachholen. Endet der Ausfluss vor der Morgendämmerung, ist es ihre Pflicht, sowohl das Abend- als auch das Nachtgebet der gleichen Nacht zu verrichten. Der Grund dafür ist, dass die Zeit des späteren Gebets auch als gültige Zeit für das Nachholen des früheren Gebets gilt, falls es einen rechtmäßigen Grund für das Versäumen gab.

Schaykhul-Islam Ibn Taymiyah (rahimahullah) sagte:

Die Mehrheit der Gelehrten, wie Malik, Ash-Schafi'i und Ahmad, vertreten die Ansicht, dass, wenn der Ausfluss einer menstruierenden Frau am Ende des Tages aufhört, es für sie obligatorisch ist, sowohl das Zuhr- als auch das 'Asr-Gebet desselben Tages zu verrichten, und wenn der Ausfluss am Ende der Nacht aufhört, ist es für sie obligatorisch, sowohl das Maghrib- als auch das Ischa-Gebet derselben Nacht zu verrichten. Dies liegt daran, dass es eine gesetzlich festgelegte gemeinsame Zeit für jedes aufeinanderfolgende Gebet gibt, um aufgrund einer gesetzlichen Entschuldigung zusammengelegt zu werden. Um es zu klären, wenn der Ausfluss einer Frau am Ende des Tages aufhört, ist es für sie obligatorisch, das Zuhr-Gebet vor dem 'Asr-Gebet zu verrichten, denn es ist immer noch eine zulässige Zeit, das Zuhr-Gebet zu verrichten, d.h. sie befindet sich noch im festgelegten Zeitraum des Zuhr-Gebets. Ebenso, wenn das am Ende der Nacht war, ist es für sie obligatorisch, das Maghrib- und das Ischa-Gebet zu verrichten, da sie sich noch in der festgelegten Zeit des Maghrib-Gebets befindet. Dieses Urteil wurde auf die Autorität von 'Abdur-Rahman, Abû Hurayrah und Ibn Abbas überliefert. [Quelle: Majmu' ul-Fatawa von Ibn Taymiyah [22/76]]

Anmerkung:

Wenn eine Frau vor dem spezifischen Zeitpunkt eines obligatorischen Gebets zu bluten beginnt, ist die vorherrschende Meinung, dass sie nicht verpflichtet ist, ein solches Gebet nachzubeten, nachdem ihr Ausfluss aufgehört hat.

Schaykhul-Islam Ibn Taymiyah (rahimahullah):

Die Meinung der Hanafitischen und Malikitischen Schulen ist die stichhaltigste, da sie aufrechterhalten, dass eine Frau nicht verpflichtet ist, ein solches verpasstes Gebet nachzubeten, nachdem ihr Ausfluss aufgehört hat. Dies liegt daran, dass das Nachholen eines solchen Gebets einen neuen gesetzlichen Befehl erfordern würde, und in diesem Fall gibt es keinen. Ihre Verzögerung des Gebets basiert auf einem gesetzlichen Grund, daher ist sie nicht zu tadeln, da die Verzögerung nicht auf Nachlässigkeit beruht. Wenn ein Muslim verschläft oder vergisst, ein Gebet zur vorgeschriebenen Zeit zu verrichten, obwohl es nicht auf Nachlässigkeit beruht, beginnt die Zeit des Gebets für ihn, wenn er aufwacht oder sich erinnert, und somit wird sein Gebet nicht als eine Art des Nachholens eines verpassten betrachtet. [Quelle: Majmu' ul-Fatawa von Ibn Taymiyah [23/335]]

Übersetzung: Abu Davut Konyevi


Siehe auch: