Frage:
Was sollte jemand tun, der bemerkt, dass die Wudu nicht gültig ist, da man während des Wudu über die Socken gestrichen hat (d.h. Mas'h vollzogen hat), nachdem die Zeit abgelaufen ist, in der es erlaubt ist [1]?

Antwort:
Wenn jemand betet (ob als Imam, Mitglied einer Versammlung oder allein) und sich daran erinnert, dass er sich beim (Vollzug des) Wudu über die Socken (Khuf) gestrichen hat, obwohl der Zeitraum, in der dies erlaubt ist, bereits abgelaufen ist, so sollte er sein Gebet beenden, denn seine Waschung ist nicht richtig.


Von Imam Ahmad und Asch Schafi’i (rahimahumullah) in Al Mughni (2/505) zitiert



[1] Anmerkung:
Es gibt eine festgelegte Zahl an Tagen, während man das Waschen der Füße mit dem Bestreichen der Strümpfe/Schuhe (mit Wasser) ersetzen kann, falls man sie nicht ausgezogen hat. Als Reisender beträgt der erlaubte Zeitraum hierfür drei aufeinanderfolgende Tage. Als Nichtreisender 24 Stunden.